§ 100 LPO I
Pädagogik bei Verhaltensstörungen – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
- 1.
-
mindestens 5 Leistungspunkten aus dem Bereich heil- und sonderpädagogische Grundlagen,
- 2.
-
mindestens 25 Leistungspunkten aus dem Bereich Pädagogik bei Verhaltensstörungen (einschließlich Förderdiagnostik),
- 3.
-
mindestens 25 Leistungspunkten aus dem Bereich Didaktik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (einschließlich Förderdiagnostik),
- 4.
-
mindestens 20 Leistungspunkten aus den Bereichen Psychologie und Soziologie bei Verhaltensstörungen.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Heil- und sonderpädagogische Grundlagen,
- 2.
-
Pädagogik bei Verhaltensstörungen,
- 3.
-
Didaktik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung,
- 4.
-
Psychologie und Soziologie bei Verhaltensstörungen (einschließlich Förderdiagnostik).
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabe aus dem Bereich der Pädagogik bei Verhaltensstörungen oder aus der Didaktik im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
zwei Themen werden zur Wahl gestellt;
- 2.
-
eine Aufgabe aus der Psychologie bei Verhaltensstörungen unter Berücksichtigung von Förderdiagnostik
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
zwei Themen werden zur Wahl gestellt.
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