§ 77 LPO I
Physik
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
- 1.
-
Nachweis von insgesamt mindestens 70 Leistungspunkten aus den folgenden vier Bereichen, darunter
- a)
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mindestens 14 Leistungspunkte aus dem Gebiet „Grundlagen der Experimentalphysik“ (Mechanik, Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Optik),
- b)
-
mindestens 14 Leistungspunkte aus dem Gebiet „Fortgeschrittene Experimentalphysik“ (Atom-/Molekülphysik, Kern-/Teilchenphysik, Festkörperphysik),
- c)
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mindestens 14 Leistungspunkte aus dem Gebiet „Theoretische Physik“ (Klassische Mechanik einschließlich Spezieller Relativitätstheorie, Elektrodynamik, Thermodynamik, Quantenmechanik),
- d)
-
mindestens 8 Leistungspunkte aus physikalischen Praktika (darunter mindestens ein Praktikum für Fortgeschrittene).
- 2.
-
Nachweis von mindestens 8 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Fachwissenschaftliche Kenntnisse
- a)
-
Vertiefte Kenntnisse aus der Experimentalphysik, insbesondere der experimentellen Methoden und der grundlegenden Versuchsaufbauten; Grundkenntnisse aus Atom-/Molekülphysik, Kern-/Teilchenphysik, Festkörperphysik;
- b)
-
Grundkenntnisse aus der theoretischen Physik, insbesondere aus der klassischen Mechanik (einschließlich der Speziellen Relativitätstheorie), Elektrodynamik, Thermodynamik und Quantenmechanik.
- 2.
-
Einblick in die Geschichte der Physik unter besonderer Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zwischen Physik und anderen Wissenschaften, Technik, Gesellschaft sowie Umwelt.
- 3.
-
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Drei Aufgaben aus der Experimentalphysik, und zwar je eine mit Schwerpunkt in Atom-/Molekülphysik, in Kern-/Teilchenphysik und in Festkörperphysik
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
für jedes Gebiet werden zwei Aufgaben zur Wahl gestellt;
- 2.
-
vier Aufgaben aus der theoretischen Physik, und zwar je eine mit Schwerpunkt in klassischer Mechanik (einschließlich der Speziellen Relativitätstheorie), in Elektrodynamik, in Thermodynamik und in Quantenmechanik
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
für jedes Gebiet werden zwei Aufgaben zur Wahl gestellt;
- 3.
-
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.
(4) Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit Physik
Es ist der Nachweis gemäß Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d zu erbringen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.