§ 118 LPO I
Pädagogik bei Autismus-Spektrum-Störungen
(1) Mit Bestehen der Ersten Staatsprüfung im Fach Pädagogik bei Autismus-Spektrum-Störungen gilt dieses Fach als nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG.
(2) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
- 1.
-
Nachweis einer praktischen Tätigkeit in einem vierwöchigen Praktikum an einer Einrichtung der autismusspezifischen Förderung,
- 2.
-
Nachweis einer einwöchigen Hospitation bei Stellen der Autismusberatung.
(3) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Förderdiagnostik und Förderplanung bei Autismus-Spektrum-Störungen,
- 2.
-
Pädagogik und Didaktik bei Autismus-Spektrum-Störungen unter Berücksichtigung medizinischer und psychologischer Grundlagen.
(4) Prüfungsteile
- 1.
-
Schriftliche Prüfung
Bearbeitung eines Beratungsfalls aus der schulischen Förderpraxis einschließlich Förderdiagnostik und Förderplanung
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
zwei Aufgaben werden zur Wahl gestellt;
- 2.
-
Mündliche Prüfung
Pädagogik, Didaktik und Planung schulischer Förderung bei Autismus
(Dauer: 30 Minuten).
(5)
Bewertung
Bei der Ermittlung der Durchschnittsnote nach § 30 werden die Noten für die schriftliche Leistung nach Abs. 4 Nr. 1 zweifach und die Note für die mündliche Leistung nach Abs. 4 Nr. 2 einfach gewertet (Teiler 3).
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.