§ 56 LPO I
Politik und Gesellschaft
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
- 1.
-
mindestens 21 Leistungspunkten im Teilgebiet Politikwissenschaft,
- 2.
-
mindestens 16 Leistungspunkten im Teilgebiet Soziologie,
- 3.
-
mindestens 8 Leistungspunkten im Teilgebiet Zeitgeschichte (Überblick über die historische Entwicklung von 1917 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs; Kenntnis der Zeitgeschichte seit 1945, unter besonderer Berücksichtigung wesentlicher politischer und gesellschaftlicher Fragen),
- 4.
-
mindestens 10 Leistungspunkte aus der Fachdidaktik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Politikwissenschaft
Kenntnis der Fragestellungen, Begriffe und Geschichte des Fachs, Einsicht in die politische Relevanz wirtschaftlicher, rechtlicher, historischer und gesellschaftlicher Faktoren:
- a)
-
Politische Theorie
- aa)
-
Überblick über wesentliche politiktheoretische Ansätze aus der Geschichte des politischen Denkens,
- bb)
-
Fähigkeit zur Diskussion verschiedener politiktheoretischer Ansätze.
- b)
-
Politische Systeme
- aa)
-
Spezielle Kenntnis des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland,
- bb)
-
Kenntnis des politischen Systems der Europäischen Union,
- cc)
-
Fähigkeit zum Vergleich von politischen Systemen,
- dd)
-
Kenntnis der Grundzüge und Grundprobleme des Wirtschaftssystems der Bundesrepublik Deutschland.
- c)
-
Internationale Politik
- aa)
-
Kenntnis der wichtigsten Strukturen der internationalen Beziehungen und des modernen Staatensystems unter Berücksichtigung der Europäischen Union,
- bb)
-
Überblick über wichtige Problembereiche der internationalen Politik,
- cc)
-
Fähigkeit zur Analyse außenpolitischer Entscheidungen und zwischenstaatlicher Interaktionsprozesse.
- 2.
-
Soziologie
Kenntnis der Fragestellungen und Begriffe des Fachs, Einsicht in die gesellschaftliche Relevanz wirtschaftlicher, rechtlicher, historischer und politischer Faktoren:
- a)
-
Kenntnis der Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland im internationalen und historischen Rahmen, insbesondere auch der sozialen Probleme und gesellschaftlichen Brennpunkte,
- b)
-
Kenntnis der Fragestellungen und Kategorien der Soziologie, Fähigkeit zur Anwendung soziologischer Erkenntnisse auf gesellschaftliche Strukturprobleme.
- 3.
-
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:
- a)
-
Kenntnis der Grundlagen politischen Lernens und Lehrens
- aa)
-
gründliche Kenntnis fachdidaktischer Theorien und Unterrichtskonzeptionen,
- bb)
-
Überblick über die Methoden- und Mediendidaktik in der politischen Bildung.
- b)
-
Kenntnis der Konzeption und Gestaltung von Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft
- aa)
-
Fähigkeit, politikdidaktische Konzeptionen auf Gegenstände der politischen Bildung anzuwenden,
- bb)
-
Fähigkeit zur schulartspezifischen Unterrichtsplanung im Fach Politik und Gesellschaft und im sozialwissenschaftlichen Sachunterricht.
- c)
-
Fähigkeit zum politikdidaktischen Urteilen, Erforschen und Weiterentwickeln von Praxis
- aa)
-
Überblick über Theorie und Praxis politikdidaktischer Unterrichtsforschung,
- bb)
-
Überblick über Verfahren der Optimierung von Lehr-/Lern-Prozessen in der Politischen Bildung.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabe aus dem Bereich der Politikwissenschaft (Politische Theorie, Politische Systeme, Internationale Politik)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
mindestens ein Thema aus jedem der genannten Teilgebiete wird zur Wahl gestellt;
- 2.
-
eine Aufgabe aus dem Bereich der Soziologie (Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland mit Soziologischer Theorie)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
mehrere Themen werden zur Wahl gestellt;
- 3.
-
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.
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