§ 56 LPO I

Politik und Gesellschaft

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis von

1.

mindestens 21 Leistungspunkten im Teilgebiet Politikwissenschaft,

2.

mindestens 16 Leistungspunkten im Teilgebiet Soziologie,

3.

mindestens 8 Leistungspunkten im Teilgebiet Zeitgeschichte (Überblick über die historische Entwicklung von 1917 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs; Kenntnis der Zeitgeschichte seit 1945, unter besonderer Berücksichtigung wesentlicher politischer und gesellschaftlicher Fragen),

4.

mindestens 10 Leistungspunkte aus der Fachdidaktik.

(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1.

Politikwissenschaft

Kenntnis der Fragestellungen, Begriffe und Geschichte des Fachs, Einsicht in die politische Relevanz wirtschaftlicher, rechtlicher, historischer und gesellschaftlicher Faktoren:

a)

Politische Theorie

aa)

Überblick über wesentliche politiktheoretische Ansätze aus der Geschichte des politischen Denkens,

bb)

Fähigkeit zur Diskussion verschiedener politiktheoretischer Ansätze.

b)

Politische Systeme

aa)

Spezielle Kenntnis des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland,

bb)

Kenntnis des politischen Systems der Europäischen Union,

cc)

Fähigkeit zum Vergleich von politischen Systemen,

dd)

Kenntnis der Grundzüge und Grundprobleme des Wirtschaftssystems der Bundesrepublik Deutschland.

c)

Internationale Politik

aa)

Kenntnis der wichtigsten Strukturen der internationalen Beziehungen und des modernen Staatensystems unter Berücksichtigung der Europäischen Union,

bb)

Überblick über wichtige Problembereiche der internationalen Politik,

cc)

Fähigkeit zur Analyse außenpolitischer Entscheidungen und zwischenstaatlicher Interaktionsprozesse.

2.

Soziologie

Kenntnis der Fragestellungen und Begriffe des Fachs, Einsicht in die gesellschaftliche Relevanz wirtschaftlicher, rechtlicher, historischer und politischer Faktoren:

a)

Kenntnis der Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland im internationalen und historischen Rahmen, insbesondere auch der sozialen Probleme und gesellschaftlichen Brennpunkte,

b)

Kenntnis der Fragestellungen und Kategorien der Soziologie, Fähigkeit zur Anwendung soziologischer Erkenntnisse auf gesellschaftliche Strukturprobleme.

3.

Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:

a)

Kenntnis der Grundlagen politischen Lernens und Lehrens

aa)

gründliche Kenntnis fachdidaktischer Theorien und Unterrichtskonzeptionen,

bb)

Überblick über die Methoden- und Mediendidaktik in der politischen Bildung.

b)

Kenntnis der Konzeption und Gestaltung von Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft

aa)

Fähigkeit, politikdidaktische Konzeptionen auf Gegenstände der politischen Bildung anzuwenden,

bb)

Fähigkeit zur schulartspezifischen Unterrichtsplanung im Fach Politik und Gesellschaft und im sozialwissenschaftlichen Sachunterricht.

c)

Fähigkeit zum politikdidaktischen Urteilen, Erforschen und Weiterentwickeln von Praxis

aa)

Überblick über Theorie und Praxis politikdidaktischer Unterrichtsforschung,

bb)

Überblick über Verfahren der Optimierung von Lehr-/Lern-Prozessen in der Politischen Bildung.

(3) Prüfungsteile

Schriftliche Prüfung

1.

Eine Aufgabe aus dem Bereich der Politikwissenschaft (Politische Theorie, Politische Systeme, Internationale Politik)

(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);

mindestens ein Thema aus jedem der genannten Teilgebiete wird zur Wahl gestellt;

2.

eine Aufgabe aus dem Bereich der Soziologie (Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland mit Soziologischer Theorie)

(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);

mehrere Themen werden zur Wahl gestellt;

3.

eine Aufgabe aus der Fachdidaktik

(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);

drei Themen werden zur Wahl gestellt.

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