§ 55 LPO I
Katholische Religionslehre
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
- 1.
-
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Orientierungskurs „Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft“.
- 2.
-
Nachweis von
- a)
-
mindestens 12 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Biblische Theologie, AT und NT (Abs. 2 Nr. 1),
- b)
-
mindestens 8 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Kirchengeschichte (Überblick über die Geschichte der Kirche (Altertum, Mittelalter, Neuzeit); Strukturen und Entwicklungslinien der Kirchengeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Konzilien des Altertums, des Zeitalters der Konfessionalisierung, der Vatikanischen Konzilien; Spiritualität und christliche Lebensgestaltung (Heilige und bedeutende Personen, Orden und Geistliche Gemeinschaften, Formen der Volksfrömmigkeit)),
- c)
-
mindestens 15 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Systematische Theologie (Abs. 2 Nr. 2),
- d)
-
mindestens 10 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Religionspädagogik (Voraussetzungen, Begründungen und Ziele religiöser Erziehung und Bildung; Ziele, Inhalte und Wege religiösen Lernens; Grundfragen des gottesdienstlichen und seelsorglichen Handelns der Kirche, insbesondere der Schulpastoral),
- e)
-
mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 3).
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Biblische Theologie
- a)
-
Grundzüge der Botschaft des AT auf der Basis bibelkundlicher, geschichtlicher und methodischer Grundkenntnisse,
- b)
-
Grundzüge der Botschaft des NT auf der Basis bibelkundlicher, geschichtlicher und methodischer Grundkenntnisse.
- 2.
-
Systematische Theologie
- a)
-
Dogmatik
- aa)
-
Gotteslehre,
- bb)
-
Christologie,
- cc)
-
Grundzüge der Theologischen Anthropologie,
- dd)
-
Grundzüge der Sakramentenlehre.
- b)
-
Moraltheologie und Christliche Sozialethik
- aa)
-
Begründung sittlichen Handelns, Gewissen, Schuld und Versöhnung,
- bb)
-
die Zehn Gebote in ihrer aktuellen Bedeutung,
- cc)
-
Grundkenntnisse der Christlichen Sozialethik,
- dd)
-
verantwortete Gestaltung gesellschaftlicher Handlungssysteme (Wirtschaft, Politik, Medien, Ökologie).
- c)
-
Fundamentaltheologie
- aa)
-
die Gottesfrage in Auseinandersetzung mit pluralen Weltdeutungen,
- bb)
-
Kirche, Kirchen und Ökumene,
- cc)
-
Christentum und Weltreligionen (insbesondere Judentum und Islam)
- 3.
-
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:
- a)
-
Rahmenbedingungen religionsdidaktischer Reflexion,
- b)
-
Religionsdidaktische Konzepte, Inhaltsbereiche und Prinzipien,
- c)
-
Planung, Durchführung und Evaluation von Religionsunterricht.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabe aus der Biblischen Theologie (Abs. 2 Nr. 1)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
je drei Themen aus dem Alten und dem Neuen Testament werden zur Wahl gestellt;
- 2.
-
eine Aufgabe aus der Systematischen Theologie (Abs. 2 Nr. 2)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
das gewählte Teilgebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben;
aus jedem Teilgebiet werden drei Themen zur Wahl gestellt;
- 3.
-
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 3)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.
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