§ 55 LPO I

Katholische Religionslehre

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1.

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Orientierungskurs „Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft“.

2.

Nachweis von

a)

mindestens 12 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Biblische Theologie, AT und NT (Abs. 2 Nr. 1),

b)

mindestens 8 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Kirchengeschichte (Überblick über die Geschichte der Kirche (Altertum, Mittelalter, Neuzeit); Strukturen und Entwicklungslinien der Kirchengeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Konzilien des Altertums, des Zeitalters der Konfessionalisierung, der Vatikanischen Konzilien; Spiritualität und christliche Lebensgestaltung (Heilige und bedeutende Personen, Orden und Geistliche Gemeinschaften, Formen der Volksfrömmigkeit)),

c)

mindestens 15 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Systematische Theologie (Abs. 2 Nr. 2),

d)

mindestens 10 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Religionspädagogik (Voraussetzungen, Begründungen und Ziele religiöser Erziehung und Bildung; Ziele, Inhalte und Wege religiösen Lernens; Grundfragen des gottesdienstlichen und seelsorglichen Handelns der Kirche, insbesondere der Schulpastoral),

e)

mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 3).

(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1.

Biblische Theologie

a)

Grundzüge der Botschaft des AT auf der Basis bibelkundlicher, geschichtlicher und methodischer Grundkenntnisse,

b)

Grundzüge der Botschaft des NT auf der Basis bibelkundlicher, geschichtlicher und methodischer Grundkenntnisse.

2.

Systematische Theologie

a)

Dogmatik

aa)

Gotteslehre,

bb)

Christologie,

cc)

Grundzüge der Theologischen Anthropologie,

dd)

Grundzüge der Sakramentenlehre.

b)

Moraltheologie und Christliche Sozialethik

aa)

Begründung sittlichen Handelns, Gewissen, Schuld und Versöhnung,

bb)

die Zehn Gebote in ihrer aktuellen Bedeutung,

cc)

Grundkenntnisse der Christlichen Sozialethik,

dd)

verantwortete Gestaltung gesellschaftlicher Handlungssysteme (Wirtschaft, Politik, Medien, Ökologie).

c)

Fundamentaltheologie

aa)

die Gottesfrage in Auseinandersetzung mit pluralen Weltdeutungen,

bb)

Kirche, Kirchen und Ökumene,

cc)

Christentum und Weltreligionen (insbesondere Judentum und Islam)

3.

Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:

a)

Rahmenbedingungen religionsdidaktischer Reflexion,

b)

Religionsdidaktische Konzepte, Inhaltsbereiche und Prinzipien,

c)

Planung, Durchführung und Evaluation von Religionsunterricht.

(3) Prüfungsteile

Schriftliche Prüfung

1.

Eine Aufgabe aus der Biblischen Theologie (Abs. 2 Nr. 1)

(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);

je drei Themen aus dem Alten und dem Neuen Testament werden zur Wahl gestellt;

2.

eine Aufgabe aus der Systematischen Theologie (Abs. 2 Nr. 2)

(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);

das gewählte Teilgebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben;

aus jedem Teilgebiet werden drei Themen zur Wahl gestellt;

3.

eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 3)

(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);

drei Themen werden zur Wahl gestellt.

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