§ 54 LPO I
Evangelische Religionslehre
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
- 1.
-
jeweils mindestens 8 Leistungspunkten in den Teilgebieten Altes Testament (Abs. 2 Nr. 1) und Neues Testament (Abs. 2 Nr. 2),
- 2.
-
mindestens 8 Leistungspunkten im Teilgebiet Kirchengeschichte (Überblick über die Geschichte der Kirche unter besonderer Berücksichtigung der Reformationsgeschichte, Grundkenntnisse über die wichtigsten christlichen Kirchen und Gruppen),
- 3.
-
mindestens 14 Leistungspunkten im Teilgebiet Systematische Theologie (Abs. 2 Nr. 3), davon jeweils mindestens 7 Leistungspunkte in Dogmatik und Ethik,
- 4.
-
mindestens 7 Leistungspunkten im Teilgebiet Religionswissenschaft (Kenntnis der Grundprobleme der Religionswissenschaft; Grundkenntnisse der jüdischen Religion, auch in ihrem Verhältnis zum Christentum; Grundkenntnisse der islamischen Religion, auch in ihrem Verhältnis zum Christentum),
- 5.
-
mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 4).
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Altes Testament
- a)
-
Überblick über die Geschichte Israels,
- b)
-
bibelkundliche Übersicht und Kenntnis der Grundprobleme des Alten Testaments im Kontext biblischer Theologie.
- 2.
-
Neues Testament
- a)
-
Bibelkundliche Übersicht über das Neue Testament,
- b)
-
theologische Grundfragen der synoptischen Jesusüberlieferung und Grundprobleme paulinischer Theologie im Kontext biblischer Theologie.
- 3.
-
Systematische Theologie
- a)
-
Kenntnis von Grundfragen der Gotteslehre, der Christologie, der Anthropologie, der Ekklesiologie und der Eschatologie, sowie darauf bezogene hermeneutische Grundkompetenzen,
- b)
-
Überblick über die Grundlagen christlicher Ethik und Kenntnis von Grundfragen christlicher Verantwortung in der Gesellschaft.
- 4.
-
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:
- a)
-
Grundkenntnisse zu folgenden Themenfeldern: Bildung und Religion; Verständnis und Begründung des Religionsunterrichts in der Schule; Aspekte der Berufsrolle von Religionslehrerinnen und -lehrern,
- b)
-
Kenntnisse der Didaktik und Methodik des Religionsunterrichts,
- c)
-
Grundkenntnisse über Theorien der Glaubensentwicklung und der religiösen Sozialisation.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabe aus der Biblischen Theologie (Abs. 2 Nr. 1 und 2)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
je drei Themen aus dem Alten und dem Neuen Testament werden zur Wahl gestellt;
- 2.
-
eine Aufgabe aus der Systematischen Theologie (Abs. 2 Nr. 3)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
vier Themen werden zur Wahl gestellt;
- 3.
-
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 4)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.
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