§ 84 LPO I
Wirtschaftswissenschaften
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
- 1.
-
Nachweis von
- a)
-
mindestens 10 Leistungspunkten in den Teilgebieten Wirtschaftsinformatik (einschließlich der Grundlagen von Datenbanksystemen) und Betriebliches Rechnungswesen,
- b)
-
mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Betriebswirtschaftslehre,
- c)
-
mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Volkswirtschaftslehre,
- d)
-
mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Recht (insbesondere Privatrecht),
- e)
-
mindestens 8 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
- 2.
-
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem kaufmännischen Praktikum von vier Monaten Dauer.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Betriebswirtschaftslehre
- a)
-
Konstitutive Entscheidungen im Unternehmen,
- b)
-
Unternehmensführung,
- c)
-
Marketing,
- d)
-
Investition und Finanzierung,
- e)
-
Rechnungslegung.
- 2.
-
Volkswirtschaftslehre
- a)
-
Grundlagen der Mikroökonomie,
- b)
-
Grundlagen der Makroökonomie,
- c)
-
Staatstätigkeit und soziale Sicherung,
- d)
-
internationale Wirtschaftsbeziehungen,
- e)
-
Geld, Kredit und Währung,
- f)
-
Beschäftigung und Arbeitsmarkt.
- 3.
-
Recht
- a)
-
Rechtstechnische Grundlagen,
- b)
-
Rechtsordnung,
- c)
-
Bürgerliches Recht,
- d)
-
Handelsrecht.
- 4.
-
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:
- a)
-
Grundlagen wirtschaftsdidaktischer Theorien und Modelle,
- b)
-
ökonomische Bildung und Bildungsauftrag des Gymnasiums,
- c)
-
ökonomische Bildung und Unterrichtsplanung,
- d)
-
Reflexion ökonomischer Bildung und didaktische Innovation.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabe aus der Betriebswirtschaftslehre
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt;
- 2.
-
eine Aufgabe aus der Volkswirtschaftslehre
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt;
- 3.
-
eine Aufgabe aus dem Recht
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt;
- 4.
-
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.
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