§ 45 LPO I
Ethik
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
- 1.
-
mindestens 8 Leistungspunkten im Teilgebiet Theoretische Philosophie:
exemplarische Kenntnisse aus den Bereichen Logik, Anthropologie, Philosophie des Geistes, Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie, Ontologie/Metaphysik;
- 2.
-
mindestens 16 Leistungspunkten im Teilgebiet Grundlagen der philosophischen Ethik, davon
- a)
-
mindestens 4 Leistungspunkte im Teilgebiet Grundlagen der systematischen Ethik (ethisches Argumentieren, Grundmodelle und Grundbegriffe der Ethik),
- b)
-
mindestens 12 Leistungspunkte im Teilgebiet Klassische Werke der Ethik, insbesondere Platon (Gorgias), Aristoteles (Nikomachische Ethik), Thomas von Aquin (Summa Theologiae: Prima Secundae, q. 1 und q. 18-21), Immanuel Kant (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten), John Stuart Mill (Utilitarismus), John Rawls (Eine Theorie der Gerechtigkeit), unter Berücksichtigung philosophiegeschichtlicher Zusammenhänge;
- 3.
-
mindestens 4 Leistungspunkten im Teilgebiet Sozialphilosophie, Politische Philosophie, Rechtsphilosophie;
- 4.
-
mindestens 10 Leistungspunkten im Teilgebiet Angewandte Ethik aus den Bereichen
- a)
-
Medizinethik,
- b)
-
Wirtschaftsethik,
- c)
-
Umweltethik,
- d)
-
Medien- und Informationsethik;
- 5.
-
mindestens 8 Leistungspunkten im Teilgebiet Religionsphilosophie und grundlegende Kenntnisse über die Weltreligionen, insbesondere Christentum, Judentum und Islam (Quellen, Geschichte, Kult und Ethik);
- 6.
-
mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Kenntnisse der philosophischen Ethik auf der Grundlage ausgewählter klassischer Werke.
- 2.
-
Kenntnisse zentraler Fragestellungen der Angewandten Ethik aus den folgenden Bereichen:
- a)
-
Medizinethik,
- b)
-
Wirtschaftsethik,
- c)
-
Umweltethik,
- d)
-
Medien- und Informationsethik.
- 3.
-
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33.
- a)
-
Grundlagen des Ethikunterrichts: Verständnis und Begründung des Faches; Unterrichtsthemen entsprechend den obersten Bildungszielen der Bayerischen Verfassung; fachdidaktische Konzeptionen und Modelle; Grundlagen der Moralpsychologie und Moralpädagogik;
- b)
-
Methoden und Medien des Ethikunterrichts; zielgruppengerechte Gestaltung des Ethikunterrichts;
- c)
-
Planung und Analyse von Lehr-Lern-Prozessen im Ethikunterricht; fachbezogenes Diagnostizieren und Beurteilen.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabe aus dem in Abs. 2 Nr. 1 genannten Bereich
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
vier Themen werden zur Wahl gestellt;
- 2.
-
eine Aufgabe aus den in Abs. 2 Nr. 2 genannten Bereichen der Angewandten Ethik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
vier Themen werden zur Wahl gestellt;
- 3.
-
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.
(4) Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit Ethik 1Es ist ein universitärer Leistungsnachweis aus den unter Abs. 1 Nr. 2 genannten Gebieten sowie der Nachweis gemäß Abs. 1 Nr. 5 zu erbringen. 2Im Falle der nachträglichen Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG kann an die Stelle der Nachweise nach Satz 1 der Nachweis über die Teilnahme an einer entsprechenden Vorbereitungsmaßnahme der staatlichen Lehrerweiterbildung treten.
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