§ 105 LPO I
Körperbehindertenpädagogik – Qualifizierungsstudium (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von mindestens je 10 Leistungspunkten aus den Bereichen Pädagogik und Didaktik bei körperlicher Behinderung; dabei sind heil- und sonderpädagogische Grundlagen besonders zu berücksichtigen.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Pädagogik im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung,
- 2.
-
Didaktik im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
Eine Aufgabe aus der Pädagogik oder aus der Didaktik im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
zwei Themen werden zur Wahl gestellt.
(4) Nichtbestehen der Prüfung
Für das Nichtbestehen der Prüfung gilt die Regelung in § 32 Abs. 5 entsprechend, außer im Falle der Erweiterung nach § 101 Satz 1 und 2.
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