§ 79 LPO I

Katholische Religionslehre

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1.

Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse aus dem Alt-Griechischen und dem Lateinischen.

2.

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Orientierungskurs „Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft“.

3.

Nachweis von

a)

mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Biblische Theologie: AT und NT (Abs. 2 Nr. 1),

b)

mindestens 15 Leistungspunkten im Teilgebiet Kirchengeschichte:

Überblick über die Geschichte der Kirche (Altertum, Mittelalter, Neuzeit); vertiefte Behandlung einzelner Aspekte aus Altertum, Mittelalter, Neuzeit (insbesondere Konzilien von Nizäa bis Chalkedon, Reformation und Katholische Reform, Vatikanische Konzilien); zentrale Themen unter besonderer Berücksichtigung der strukturellen Entwicklung der Kirche, ihrer Glaubensgeschichte sowie ihres pastoralen und spirituellen Lebens; exemplarische Schwerpunkte (z.B. Geschichte des Glaubensbekenntnisses, Verhältnis Staat – Kirche, Ämter und Dienste, Sozial- und Frömmigkeitsgeschichte, Orden und Geistliche Gemeinschaften, Heilige, bedeutende Personen);

c)

mindestens 25 Leistungspunkten im Teilgebiet Systematische Theologie (Abs. 2 Nr. 2),

d)

mindestens 10 Leistungspunkten im Teilgebiet Religionspädagogik und Praktische Theologie:

Voraussetzungen, Begründungen und Ziele religiöser Erziehung und Bildung; Ziele, Inhalte und Wege religiösen Lernens; Grundfragen des rechtlichen, gottesdienstlichen und seelsorgerlichen Handelns der Kirche, insbesondere der Schulpastoral;

e)

mindestens 8 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 3).

(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1.

Biblische Theologie: AT und NT

a)

Pentateuch, Bücher der Geschichte, der Weisheit und der Prophetie: zentrale Texte und Themen,

b)

Synoptische Evangelien, Paulusbriefe, johanneische Literatur: zentrale Texte und Themen.

2.

Systematische Theologie

a)

Dogmatik

aa)

Gotteslehre und Christologie,

bb)

zentrale Aspekte der Sakramentenlehre und Ekklesiologie,

cc)

zentrale Aspekte der Theologischen Anthropologie und Schöpfungslehre,

dd)

zentrale Aspekte der Eschatologie.

b)

Moraltheologie und Christliche Sozialethik

aa)

Begründung sittlichen Handelns, Gewissen, Schuld, Versöhnung,

bb)

Ethik der Lebensbereiche,

cc)

Grundlegung der Christlichen Sozialethik,

dd)

Grundfragen aus den Bereichen der politischen Ethik, der Wirtschafts-, Medien- und Umweltethik: Einblicke in die thematische Bandbreite konkreter sozialethischer Felder, ethische Prinzipien und Orientierungslinien in den genannten Anwendungsfeldern.

c)

Fundamentaltheologie

aa)

Die Gottesfrage in Auseinandersetzung mit pluralen Weltdeutungen,

bb)

Kirche, Kirchen und Ökumene,

cc)

Christentum und Weltreligionen (insbesondere Judentum und Islam),

dd)

christliche Offenbarungslehre.

3.

Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:

a)

Rahmenbedingungen religionsdidaktischer Reflexion,

b)

religionsdidaktische Konzepte, Inhaltsbereiche und Prinzipien,

c)

Planung, Durchführung und Evaluation von Religionsunterricht.

(3) Prüfungsteile

Schriftliche Prüfung

1.

Eine Aufgabe aus der Biblischen Theologie (Abs. 2 Nr. 1)

(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);

je drei Themen aus dem Alten und dem Neuen Testament werden zur Wahl gestellt;

2.

eine Aufgabe aus der Systematischen Theologie (Abs. 2 Nr. 2)

(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);

das gewählte Teilgebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben;

aus jedem Teilgebiet werden drei Themen zur Wahl gestellt;

3.

eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 3)

(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);

drei Themen werden zur Wahl gestellt.

(4) Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit Katholischer Religionslehre

Es ist der Nachweis gemäß Abs. 1 Nr. 1 zu erbringen.

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