§ 79 LPO I
Katholische Religionslehre
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
- 1.
-
Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse aus dem Alt-Griechischen und dem Lateinischen.
- 2.
-
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Orientierungskurs „Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft“.
- 3.
-
Nachweis von
- a)
-
mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Biblische Theologie: AT und NT (Abs. 2 Nr. 1),
- b)
-
mindestens 15 Leistungspunkten im Teilgebiet Kirchengeschichte:
Überblick über die Geschichte der Kirche (Altertum, Mittelalter, Neuzeit); vertiefte Behandlung einzelner Aspekte aus Altertum, Mittelalter, Neuzeit (insbesondere Konzilien von Nizäa bis Chalkedon, Reformation und Katholische Reform, Vatikanische Konzilien); zentrale Themen unter besonderer Berücksichtigung der strukturellen Entwicklung der Kirche, ihrer Glaubensgeschichte sowie ihres pastoralen und spirituellen Lebens; exemplarische Schwerpunkte (z.B. Geschichte des Glaubensbekenntnisses, Verhältnis Staat – Kirche, Ämter und Dienste, Sozial- und Frömmigkeitsgeschichte, Orden und Geistliche Gemeinschaften, Heilige, bedeutende Personen);
- c)
-
mindestens 25 Leistungspunkten im Teilgebiet Systematische Theologie (Abs. 2 Nr. 2),
- d)
-
mindestens 10 Leistungspunkten im Teilgebiet Religionspädagogik und Praktische Theologie:
Voraussetzungen, Begründungen und Ziele religiöser Erziehung und Bildung; Ziele, Inhalte und Wege religiösen Lernens; Grundfragen des rechtlichen, gottesdienstlichen und seelsorgerlichen Handelns der Kirche, insbesondere der Schulpastoral;
- e)
-
mindestens 8 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 3).
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Biblische Theologie: AT und NT
- a)
-
Pentateuch, Bücher der Geschichte, der Weisheit und der Prophetie: zentrale Texte und Themen,
- b)
-
Synoptische Evangelien, Paulusbriefe, johanneische Literatur: zentrale Texte und Themen.
- 2.
-
Systematische Theologie
- a)
-
Dogmatik
- aa)
-
Gotteslehre und Christologie,
- bb)
-
zentrale Aspekte der Sakramentenlehre und Ekklesiologie,
- cc)
-
zentrale Aspekte der Theologischen Anthropologie und Schöpfungslehre,
- dd)
-
zentrale Aspekte der Eschatologie.
- b)
-
Moraltheologie und Christliche Sozialethik
- aa)
-
Begründung sittlichen Handelns, Gewissen, Schuld, Versöhnung,
- bb)
-
Ethik der Lebensbereiche,
- cc)
-
Grundlegung der Christlichen Sozialethik,
- dd)
-
Grundfragen aus den Bereichen der politischen Ethik, der Wirtschafts-, Medien- und Umweltethik: Einblicke in die thematische Bandbreite konkreter sozialethischer Felder, ethische Prinzipien und Orientierungslinien in den genannten Anwendungsfeldern.
- c)
-
Fundamentaltheologie
- aa)
-
Die Gottesfrage in Auseinandersetzung mit pluralen Weltdeutungen,
- bb)
-
Kirche, Kirchen und Ökumene,
- cc)
-
Christentum und Weltreligionen (insbesondere Judentum und Islam),
- dd)
-
christliche Offenbarungslehre.
- 3.
-
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:
- a)
-
Rahmenbedingungen religionsdidaktischer Reflexion,
- b)
-
religionsdidaktische Konzepte, Inhaltsbereiche und Prinzipien,
- c)
-
Planung, Durchführung und Evaluation von Religionsunterricht.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabe aus der Biblischen Theologie (Abs. 2 Nr. 1)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
je drei Themen aus dem Alten und dem Neuen Testament werden zur Wahl gestellt;
- 2.
-
eine Aufgabe aus der Systematischen Theologie (Abs. 2 Nr. 2)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
das gewählte Teilgebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben;
aus jedem Teilgebiet werden drei Themen zur Wahl gestellt;
- 3.
-
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 3)
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.
(4) Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit Katholischer Religionslehre
Es ist der Nachweis gemäß Abs. 1 Nr. 1 zu erbringen.
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