§ 95 LPO I
Geistigbehindertenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
- 1.
-
mindestens 5 Leistungspunkten aus dem Bereich heil- und sonderpädagogische Grundlagen,
- 2.
-
mindestens 25 Leistungspunkten aus der Pädagogik bei geistiger Behinderung (einschließlich Förderdiagnostik),
- 3.
-
mindestens 25 Leistungspunkten aus der Didaktik bei geistiger Behinderung (einschließlich Förderdiagnostik),
- 4.
-
mindestens 20 Leistungspunkten aus der Psychologie und Soziologie bei geistiger Behinderung (einschließlich Förderdiagnostik),
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Heil- und sonderpädagogische Grundlagen,
- 2.
-
Pädagogik bei geistiger Behinderung (einschließlich Förderdiagnostik),
- 3.
-
Didaktik im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (einschließlich Förderdiagnostik),
- 4.
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Psychologie und Soziologie bei geistiger Behinderung (einschließlich Förderdiagnostik).
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabe aus der Pädagogik bei geistiger Behinderung oder aus der Didaktik im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
zwei Themen werden zur Wahl gestellt;
- 2.
-
eine Aufgabe aus der Psychologie bei geistiger Behinderung unter Berücksichtigung von Förderdiagnostik
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
zwei Themen werden zur Wahl gestellt.
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