§ 63 LPO I

Deutsch

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1.

Gesicherte Kenntnisse in Latein und in einer anderen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“.

2.

Nachweis von

a)

mindestens 28 Leistungspunkten im Teilgebiet Neuere Deutsche Literaturwissenschaft (Hauptgebiet),

b)

mindestens 21 Leistungspunkten im Teilgebiet Deutsche Sprachwissenschaft (Nebengebiet),

c)

mindestens 21 Leistungspunkten im Teilgebiet Ältere Deutsche Literaturwissenschaft (Nebengebiet),

d)

mindestens 8 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.

(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1.

Fachwissenschaftliche Kenntnisse

a)

Neuere deutsche Literaturwissenschaft – Hauptgebiet

aa)

Fähigkeit zur Analyse von Texten,

bb)

auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über die Geschichte der neueren deutschen Literatur vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart,

cc)

Vertrautheit mit den Grundlagen und Problemen der Literaturwissenschaft sowie Einblicke in die Beziehungen von Literatur und Medien.

b)

Deutsche Sprachwissenschaft – Nebengebiet

aa)

Gründliche Kenntnis der grammatischen und lexikalischen Strukturen der deutschen Gegenwartssprache (einschließlich regionaler Varianten) und der Regeln ihres Gebrauchs unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der schulischen Praxis; Vertrautheit mit Methoden und Ergebnissen der synchronen Sprachforschung;

bb)

Überblick über die Geschichte der deutschen Sprache mit Kenntnis älterer Sprachstufen; Vertrautheit mit Methoden der diachronen Sprachforschung.

c)

Ältere deutsche Literaturwissenschaft – Nebengebiet

aa)

Fähigkeit zur Analyse von mittelhochdeutschen und frühneuhochdeutschen Texten (einschließlich 16. Jahrhundert),

bb)

auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über die Geschichte der deutschen Literatur von ihren Anfängen bis ins 16. Jahrhundert,

cc)

Vertrautheit mit den Grundlagen und Problemen der Literaturwissenschaft; Einblick in die Beziehungen zur lateinischen Literatur sowie zu anderen volkssprachlichen Literaturen des Mittelalters und zur Rezeption mittelalterlicher Literatur in der Neuzeit.

2.

Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:

a)

Fähigkeit zum sachgerechten und schulartspezifischen Umgang mit fachdidaktischer Theoriebildung bezogen auf Sprach-, Lese-, Literatur- und Mediendidaktik,

b)

Fähigkeit zur praxisbezogenen Anwendung fachdidaktischen Grundlagenwissens (vor allem Analyse und Modellierung von Lernprozessen) entsprechend der Schulart und unter Einbeziehung fachwissenschaftlicher Inhalte,

c)

gründliche Kenntnisse zur Literatur für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (auf der Basis eigener Lektüre) und zu ihrer Didaktik (entsprechend der Schulart).

(3) Prüfungsteile

Schriftliche Prüfung

1.

Eine Aufgabe aus dem Hauptgebiet Neuere deutsche Literaturwissenschaft

(Bearbeitungszeit: 5 Stunden);

mehrere Themen werden zur Wahl gestellt;

2.

eine Aufgabe aus dem Nebengebiet Deutsche Sprachwissenschaft oder aus dem Nebengebiet Ältere deutsche Literaturwissenschaft

(Bearbeitungszeit: 5 Stunden);

das gewählte Teilgebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben;

aus jedem der beiden Teilgebiete werden mehrere Themen zur Wahl gestellt;

3.

eine Aufgabe aus der Fachdidaktik

(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);

drei Themen werden zur Wahl gestellt.

(4) Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit Deutsch

Es ist der Nachweis gemäß Abs. 1 Nr. 1 zu erbringen.

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