§ 73 LPO I
Mathematik
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
- 1.
-
mindestens 23 Leistungspunkten aus dem Gebiet Analysis (Differential- und Integralrechnung im Rn, Gewöhnliche Differentialgleichungen, Funktionentheorie),
- 2.
-
mindestens 23 Leistungspunkten aus dem Gebiet Lineare Algebra, Algebra und Elemente der Zahlentheorie,
- 3.
-
mindestens 8 Leistungspunkten aus dem Gebiet Stochastik,
- 4.
-
mindestens 8 Leistungspunkten aus dem Gebiet Geometrie,
- 5.
-
mindestens 8 Leistungspunkten aus einem Gebiet der Angewandten Mathematik (z.B. Computeralgebra, Algorithmische Geometrie, Diskrete Mathematik, Optimierung, Numerik),
- 6.
-
mindestens 8 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Fachwissenschaftliche Kenntnisse aus
- a)
-
Analysis (reelle Analysis einschließlich gewöhnlicher Differentialgleichungen, Funktionentheorie),
- b)
-
Lineare Algebra, Algebra und Elemente der Zahlentheorie.
- 2.
-
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabengruppe aus der Analysis
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Aufgabengruppen werden zur Wahl gestellt;
- 2.
-
eine Aufgabengruppe aus Lineare Algebra, Algebra und Elemente der Zahlentheorie
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Aufgabengruppen werden zur Wahl gestellt;
- 3.
-
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.
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