§ 72 LPO I

Latein

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1.

Graecum.

2.

Nachweis von

a)

mindestens 2 Leistungspunkten aus dem Bereich der Grundkenntnisse der klassischen Philologie,

b)

mindestens 25 Leistungspunkten aus deutsch-lateinischen und lateinisch-deutschen Sprach- und Stilübungen,

c)

mindestens 38 Leistungspunkten aus der Lektüre und Interpretation lateinischer, darunter auch nachantiker Autoren und Werke unter besonderer Berücksichtigung der Geschichte des griechisch-römischen Altertums, antiker Philosophie, griechisch-römischer Mythologie und Religion sowie der antiken Kultur und ihres Fortlebens,

d)

mindestens 2 Leistungspunkten aus der römischen Archäologie,

e)

mindestens 1 Leistungspunkt aus einer Exkursion,

f)

mindestens 2 Leistungspunkten aus dem Bereich der griechischen Philologie (bei der Fächerverbindung Griechisch, Latein entfällt diese Zulassungsvoraussetzung; in diesem Fall sind mindestens 2 Leistungspunkte aus den Bereichen Alte Geschichte, antike Philosophie, Mittellatein oder Sprachwissenschaft nachzuweisen),

g)

mindestens 8 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.

(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1.

Methoden der lateinischen Philologie.

2.

Schulgrammatik, Sprachgeschichte, historische Grammatik; die häufigsten metrischen Formen.

3.

Geschichte des griechisch-römischen Altertums, antike Philosophie, antike Rhetorik, griechisch-römische Mythologie und Religion, antike Kultur und ihr Fortleben.

4.

Lateinische Literatur in ihren Gattungen; Interpretation bedeutender lateinischer Autoren und Werke:

a)

literaturwissenschaftliche Analyse und literarhistorische Einordnung,

b)

Gattungsspezifika und stilistische Besonderheiten,

c)

historischer, geistesgeschichtlicher, kultureller und gesellschaftlicher Hintergrund,

d)

Überlieferungs- und Wirkungsgeschichte.

5.

Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere schülerbezogene Vermittlung fachwissenschaftlicher Kenntnisse sowohl im Sprach- als auch im Lektüreunterricht.

(3) Prüfungsteile

Schriftliche Prüfung

1.

Übersetzung eines lateinischen Textes aus einem Prosaiker oder Dichter ins Deutsche

(Bearbeitungszeit: 3 Stunden),

2.

Übersetzung eines deutschen, dem antiken Gedankenkreis zugeordneten Textes ins Lateinische

(Bearbeitungszeit: 3 Stunden),

3.

Interpretation eines lateinischen Textes nach Leitfragen

(Bearbeitungszeit: 4 Stunden),

4.

eine Aufgabe aus der Fachdidaktik

(Bearbeitungszeit: 3 Stunden).

(4) Besondere Bestimmungen für die schriftliche Hausarbeit

Die schriftliche Hausarbeit kann auch aus griechisch-römischer Philosophie, Alter Geschichte, Klassischer Archäologie oder aus der Sprachwissenschaft gefertigt werden; in diesen Fällen muss an der Themenstellung und an der Korrektur eine prüfungsberechtigte Person beteiligt sein, die für die Bereiche gemäß Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 bestimmt ist.

(5) Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit Latein

Es ist der Nachweis gemäß Abs. 1 Nr. 1 zu erbringen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.