§ 47 LPO I
Geographie
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
- 1.
-
jeweils mindestens 10 Leistungspunkten in den Teilgebieten Humangeographie und Physiogeographie,
- 2.
-
mindestens 15 Leistungspunkten im Teilgebiet Regionale Geographie (Bayern, Deutschland, Europa, außereuropäische Großräume),
- 3.
-
mindestens 10 Leistungspunkten aus Exkursionen/Geländepraktika, davon mindestens 6 Leistungspunkte aus einer großen Exkursion (mind. 8 Tage),
- 4.
-
mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Humangeographie
- a)
-
Wirtschaft,
- b)
-
städtische und ländliche Räume,
- c)
-
Bevölkerung und Mobilität,
- d)
-
globale Strukturen.
- 2.
-
Physiogeographie
- a)
-
Geologie/Geomorphologie,
- b)
-
Klima- und Hydrogeographie,
- c)
-
Boden- und Vegetationsgeographie,
- d)
-
Landschaftsökologie.
- 3.
-
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:
- a)
-
Bildungsziele und Bildungsbeitrag der Geographie bzw. der geographischen Anteile am Heimat- und Sachunterricht,
- b)
-
Lernvoraussetzungen und Rahmenbedingungen des Geographieunterrichts bzw. der geographischen Anteile des Heimat- und Sachunterrichts,
- c)
-
Unterrichtsprinzipien und Analyse des Geographieunterrichts bzw. des geographischen Unterrichts innerhalb des Heimat- und Sachunterrichts.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabe aus der Humangeographie
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
mehrere Themen werden zur Wahl gestellt;
- 2.
-
eine Aufgabe aus der Physiogeographie
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
mehrere Themen werden zur Wahl gestellt;
- 3.
-
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
mehrere Themen werden zur Wahl gestellt.
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