§ 41 LPO I
Biologie
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
- 1.
-
mindestens 16 Leistungspunkten aus den Gebieten „Zytologie, Anatomie, Formenkenntnis und Systematik von Pflanzen und Tieren“ (Vorlesungen, Praktika, Seminare),
- 2.
-
mindestens 10 Leistungspunkten aus dem Gebiet „Physiologie der Pflanzen und Tiere“ (Vorlesungen, Praktika, Seminare),
- 3.
-
mindestens 5 Leistungspunkten aus „Genetik oder Mikrobiologie“ (Vorlesungen, Laborpraktika, Seminare),
- 4.
-
mindestens 6 Leistungspunkten aus den Gebieten „Ökologie“ (mit Exkursion), „Evolutionsbiologie“ und „Verhaltensbiologie“ (mit praktischen Übungen),
- 5.
-
mindestens 8 Leistungspunkten aus dem Gebiet der „Humanbiologie“ (mit praktischen Übungen),
- 6.
-
mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Fachwissenschaftliche Kenntnisse aus folgenden Bereichen
- a)
-
Bau und Leistung von Zellen,
- b)
-
Bau und Leistungen der Organismen,
- c)
-
Verhaltensbiologie,
- d)
-
Biodiversität und Evolution,
- e)
-
Organismus und Umwelt – Ökologie,
- f)
-
Bio- und Gentechnologie.
- 2.
-
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabengruppe aus den Bereichen Zoologie und Humanbiologie
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Aufgabengruppen werden zur Wahl gestellt;
- 2.
-
eine Aufgabengruppe aus dem Bereich der Botanik
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Aufgabengruppen werden zur Wahl gestellt;
- 3.
-
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.
(4) Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit Biologie
Es sind die Nachweise gemäß Abs. 1 Nr. 1 und 2 zu erbringen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.