§ 58 LPO I
Wirtschaftswissenschaften
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
- 1.
-
Nachweis von
- a)
-
mindestens 10 Leistungspunkten im Teilgebiet Betriebliches Rechnungswesen,
- b)
-
mindestens 15 Leistungspunkten im Teilgebiet Betriebswirtschaftslehre,
- c)
-
mindestens 10 Leistungspunkten im Teilgebiet Volkswirtschaftslehre,
- d)
-
mindestens 10 Leistungspunkten im Teilgebiet Recht,
- e)
-
mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
- 2.
-
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem kaufmännischen Praktikum von drei Monaten Dauer.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Betriebliches Rechnungswesen
- a)
-
Geschäftsbuchführung,
- b)
-
Jahresabschluss und Auswertung,
- c)
-
Kosten- und Leistungsrechnung.
- 2.
-
Betriebswirtschaftslehre
- a)
-
Konstitutive Entscheidungen im Unternehmen,
- b)
-
Unternehmensführung,
- c)
-
Produktion,
- d)
-
Marketing,
- e)
-
Investition und Finanzierung.
- 3.
-
Volkswirtschaftslehre
- a)
-
Grundlagen der Mikroökonomie,
- b)
-
Grundlagen der Makroökonomie,
- c)
-
Wirtschaftspolitik in der Sozialen Marktwirtschaft.
- 4.
-
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:
- a)
-
Grundlagen wirtschaftsdidaktischer Theorien und Modelle,
- b)
-
ökonomische Bildung und Bildungsauftrag der Realschule,
- c)
-
ökonomische Bildung und Unterrichtsplanung,
- d)
-
Reflexion ökonomischer Bildung und didaktische Innovation.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabe aus dem betrieblichen Rechnungswesen
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden),
- 2.
-
eine Aufgabe aus der Betriebswirtschaftslehre
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt;
- 3.
-
eine Aufgabe aus der Volkswirtschaftslehre
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt;
- 4.
-
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.
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