§ 39 LPO I

Fächerverbindungen, Erweiterungen

(1) Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen kann in folgenden Fächerverbindungen abgelegt werden:

1.
Biologie, Chemie

Biologie, Englisch

Biologie, Informatik

Biologie, Physik

2.
Chemie, Englisch

Chemie, Mathematik

Chemie, Physik

3.
Deutsch, Englisch

Deutsch, Französisch

Deutsch, Geographie

Deutsch, Geschichte

Deutsch, Kunst

Deutsch, Mathematik

Deutsch, Musik

Deutsch, Physik

Deutsch, Religionslehre

Deutsch, Sport

4.
Englisch, Ethik

Englisch, Französisch

Englisch, Geographie

Englisch, Geschichte

Englisch, Informatik

Englisch, Kunst

Englisch, Mathematik

Englisch, Musik

Englisch, Physik

Englisch, Religionslehre

Englisch, Sport

Englisch, Wirtschaftswissenschaften

5.
Ethik, Mathematik
6.
Französisch, Geographie
7.
Geographie, Wirtschaftswissenschaften
8.
Informatik, Mathematik

Informatik, Physik

Informatik, Wirtschaftwissenschaften

9.
Kunst, Mathematik
10.
Mathematik, Musik

Mathematik, Physik

Mathematik, Religionslehre

Mathematik, Sport

Mathematik, Wirtschaftswissenschaften

11.
Musik, Physik

Musik, Religionslehre

Musik, Sport

12.
Politik und Gesellschaft, Wirtschaftswissenschaften
13.
Sport, Wirtschaftswissenschaften.

(2) 1Das Studium dieser Fächerverbindungen kann erweitert werden

1.
durch das Studium eines dritten Unterrichtsfachs der unter Abs. 1 aufgeführten Unterrichtsfächer,
2.
durch das Studium des Unterrichtsfachs Tschechisch oder des Islamischen Unterrichts,
3.
durch das Studium, das zu einer sonderpädagogischen Qualifikation oder einer pädagogischen Qualifikation als Beratungslehrkraft führt.

2Eine Erweiterung ist bei den in Abs. 1 Nr. 4, 8 und 10 aufgeführten Fächerverbindungen ferner möglich durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an die Stelle des zweiten Fachs tritt. 3Eine nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG ist durch das Studium der in Satz 1 genannten Fächer und durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, durch das Studium des Fachs Deutsch als Zweitsprache als pädagogische Qualifikation, durch das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation, durch das Studium der Medienpädagogik, durch das Studium des Darstellenden Spiels, durch das Studium des Fachs Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern oder durch das Studium der Pädagogik bei Autismus-Spektrum-Störungen möglich.

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