§ 39 LPO I
Fächerverbindungen, Erweiterungen
(1) Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen kann in folgenden Fächerverbindungen abgelegt werden:
- 1.
-
Biologie, Chemie
Biologie, Englisch
Biologie, Informatik
Biologie, Physik
- 2.
-
Chemie, Englisch
Chemie, Mathematik
Chemie, Physik
- 3.
-
Deutsch, Englisch
Deutsch, Französisch
Deutsch, Geographie
Deutsch, Geschichte
Deutsch, Kunst
Deutsch, Mathematik
Deutsch, Musik
Deutsch, Physik
Deutsch, Religionslehre
Deutsch, Sport
- 4.
-
Englisch, Ethik
Englisch, Französisch
Englisch, Geographie
Englisch, Geschichte
Englisch, Informatik
Englisch, Kunst
Englisch, Mathematik
Englisch, Musik
Englisch, Physik
Englisch, Religionslehre
Englisch, Sport
Englisch, Wirtschaftswissenschaften
- 5.
-
Ethik, Mathematik
- 6.
-
Französisch, Geographie
- 7.
-
Geographie, Wirtschaftswissenschaften
- 8.
-
Informatik, Mathematik
Informatik, Physik
Informatik, Wirtschaftwissenschaften
- 9.
-
Kunst, Mathematik
- 10.
-
Mathematik, Musik
Mathematik, Physik
Mathematik, Religionslehre
Mathematik, Sport
Mathematik, Wirtschaftswissenschaften
- 11.
-
Musik, Physik
Musik, Religionslehre
Musik, Sport
- 12.
-
Politik und Gesellschaft, Wirtschaftswissenschaften
- 13.
-
Sport, Wirtschaftswissenschaften.
(2) 1Das Studium dieser Fächerverbindungen kann erweitert werden
- 1.
-
durch das Studium eines dritten Unterrichtsfachs der unter Abs. 1 aufgeführten Unterrichtsfächer,
- 2.
-
durch das Studium des Unterrichtsfachs Tschechisch oder des Islamischen Unterrichts,
- 3.
-
durch das Studium, das zu einer sonderpädagogischen Qualifikation oder einer pädagogischen Qualifikation als Beratungslehrkraft führt.
2Eine Erweiterung ist bei den in Abs. 1 Nr. 4, 8 und 10 aufgeführten Fächerverbindungen ferner möglich durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an die Stelle des zweiten Fachs tritt. 3Eine nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG ist durch das Studium der in Satz 1 genannten Fächer und durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, durch das Studium des Fachs Deutsch als Zweitsprache als pädagogische Qualifikation, durch das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation, durch das Studium der Medienpädagogik, durch das Studium des Darstellenden Spiels, durch das Studium des Fachs Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern oder durch das Studium der Pädagogik bei Autismus-Spektrum-Störungen möglich.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.