§ 51 LPO I
Mathematik
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
- 1.
-
mindestens 15 Leistungspunkten aus dem Gebiet Differential- und Integralrechnung (insbesondere elementare Funktionen), Gewöhnliche Differentialgleichungen,
- 2.
-
mindestens 15 Leistungspunkte aus den Gebieten Lineare Algebra und Analytische Geometrie,
- 3.
-
mindestens 15 Leistungspunkte aus den Gebieten Elementare Zahlentheorie, Elementare Stochastik, Elementargeometrie,
- 4.
-
mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Elemente der Differential- und Integralrechnung, insbesondere elementare Funktionen; Grundkenntnisse über Gewöhnliche Differentialgleichungen.
- 2.
-
Lineare Algebra und Analytische Geometrie.
- 3.
-
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabe oder Aufgabengruppe aus dem Gebiet der Differential- und Integralrechnung
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
mindestens zwei Aufgaben oder Aufgabengruppen werden zur Wahl gestellt;
- 2.
-
eine Aufgabe oder Aufgabengruppe aus den Gebieten Lineare Algebra und Analytische Geometrie
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
mindestens zwei Aufgaben oder Aufgabengruppen werden zur Wahl gestellt;
- 3.
-
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.
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