§ 8 LPO II

Notenskala und Notenbildung

Die Notenskala und die Notenbildung richten sich für die Erteilung von Einzelnoten nach § 12 der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I), für die Bildung der Gesamtnoten und der Gesamtprüfungsnote nach § 4 Abs. 6 LPO I.

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