§ 1 PBefKostenV

Als durchschnittliche verkehrsspezifische Kosten werden folgende Kostensätze je Personenkilometer festgelegt:

1.

0,2265 € für Unternehmen, die überwiegend Orts- und Nachbarortslinienverkehr mit Straßenbahnen bzw. O-Bussen oder Kraftomnibussen in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern betreiben,

2.

0,1999 € für Unternehmen, die überwiegend Orts- und Nachbarortslinienverkehr mit Kraftomnibussen in Gemeinden mit mehr als 44 000 Einwohnern betreiben,

3.

0,1833 € für Unternehmen, die überwiegend Orts- und Nachbarortslinienverkehr mit Kraftomnibussen in Gemeinden mit bis zu 44 000 Einwohnern betreiben,

4.

0,1260 € für Unternehmen, die überwiegend sonstigen Linienverkehr mit Kraftomnibussen (Überlandlinienverkehr) betreiben.

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