§ 1 PBefKostenV
Als durchschnittliche verkehrsspezifische Kosten werden folgende Kostensätze je Personenkilometer festgelegt:
- 1.
-
0,2265 € für Unternehmen, die überwiegend Orts- und Nachbarortslinienverkehr mit Straßenbahnen bzw. O-Bussen oder Kraftomnibussen in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern betreiben,
- 2.
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0,1999 € für Unternehmen, die überwiegend Orts- und Nachbarortslinienverkehr mit Kraftomnibussen in Gemeinden mit mehr als 44 000 Einwohnern betreiben,
- 3.
-
0,1833 € für Unternehmen, die überwiegend Orts- und Nachbarortslinienverkehr mit Kraftomnibussen in Gemeinden mit bis zu 44 000 Einwohnern betreiben,
- 4.
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0,1260 € für Unternehmen, die überwiegend sonstigen Linienverkehr mit Kraftomnibussen (Überlandlinienverkehr) betreiben.
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