§ 7 PO-StrW

Prüfungsaufgaben

Der Prüfungsausschuss beschließt die Prüfungsaufgaben sowie Lösungs- und Bewertungskriterien und die zulässigen Arbeits- und Hilfsmittel.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.