§ 1 PrVProfV

Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie beamtete wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an einer Hochschule erhalten für ihre Mitwirkung bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgende Vergütung:

1.

Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung

565,38 €,

2.

für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe

188,46 €,

3.

für die Bewertung der schriftlichen Arbeiten

für jede Erst- und Zweitbewertung je Arbeit

12,58 €,

4.

für den Stichentscheid

für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit

12,58 €,

mindestens jedoch je Aufgabe

75,48 €,

5.

für die mündliche Prüfung

für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling

18,22 €.

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