§ 1 PrVProfV
Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie beamtete wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an einer Hochschule erhalten für ihre Mitwirkung bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgende Vergütung:
1. |
Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung |
565,38 €, |
2. |
für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe |
188,46 €, |
3. |
für die Bewertung der schriftlichen Arbeiten |
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für jede Erst- und Zweitbewertung je Arbeit |
12,58 €, |
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4. |
für den Stichentscheid |
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für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit |
12,58 €, |
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mindestens jedoch je Aufgabe |
75,48 €, |
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5. |
für die mündliche Prüfung |
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für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling |
18,22 €. |
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