§ 1 PrVProfV

Erste Juristische Staatsprüfung

1 Beamtete wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen erhalten für ihre Mitwirkung bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgende Vergütung:

1.

Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung

621,92 €,

2.

für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe

207,31 €,

3.

für die Bewertung der schriftlichen Arbeiten

für jede Erst- und Zweitbewertung je Arbeit

13,84 €,

4.

für den Stichentscheid

für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit

13,84 €,

mindestens jedoch je Aufgabe

83,04 €,

5.

für die mündliche Prüfung

für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling

20,04 €.

 2Die Vergütungssätze gelten bereits für den mündlichen Teil des Termins 2024/1 der Ersten Juristischen Staatsprüfung.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.