§ 1 PrVProfV
Erste Juristische Staatsprüfung
1 Beamtete wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen erhalten für ihre Mitwirkung bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgende Vergütung:
1. |
Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung |
621,92 €, |
2. |
für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe |
207,31 €, |
3. |
für die Bewertung der schriftlichen Arbeiten |
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für jede Erst- und Zweitbewertung je Arbeit |
13,84 €, |
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4. |
für den Stichentscheid |
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für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit |
13,84 €, |
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mindestens jedoch je Aufgabe |
83,04 €, |
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5. |
für die mündliche Prüfung |
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für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling |
20,04 €. |
2Die Vergütungssätze gelten bereits für den mündlichen Teil des Termins 2024/1 der Ersten Juristischen Staatsprüfung.
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