§ 3 QualVFL

Versagensgründe

Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst kann Bewerberinnen und Bewerbern versagt werden,

1.

gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder ein gerichtliches Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen Tat geführt wird, das zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und zur Aufnahme in das Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden führen kann,

2.

wenn Tatsachen vorliegen, die die Bewerberinnen oder Bewerber für die Tätigkeit als Lehrkraft als ungeeignet erscheinen lassen, insbesondere wenn Tatsachen in der Person die Gefahr einer erheblichen Störung des Dienstbetriebs begründen,

3.

für die ein Betreuer bestellt ist.

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