Anlage 3 ROkAbw

Anforderungen an Einleitungen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen

Anzuwenden ist der Konzentrationswert oder die prozentuale Verringerung

Parameter

Konzentration

Prozentuale Mindestverringerung1)

Referenzmeßverfahren

Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5 bei 20° C) ohne Nitrifikation2)

25 mg/l O2

70 – 90

Homogenisierte, ungefilterte, nicht dekantierte Probe. Bestimmung des gelösten Sauerstoffs vor und nach fünftägiger Bebrütung bei 20° C ± 1° C in völliger Dunkelheit. Zugabe eines Nitrifikationshemmstoffs

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)2)

125 mg/l O2

75

Homogenisierte, ungefilterte, nicht dekantierte Probe. Kalium-Dichromat

Suspendierte Schwebstoffe insgesamt

35 mg/l3)

903)

Filtern einer repräsentativen Probe durch eine Filtermembran von 0,45 μm. Trocknen bei 105° C und Wiegen

Zentrifugieren einer repräsentativen Probe (mindestens 5 Minuten bei einer durchschnittlichen Beschleunigung von 2 800 bis 3 200 g), Trocknen bei 105° C und Wiegen.

1)[Amtl. Anm.:] Verringerung bezogen auf die Belastung des Zulaufs.

2)[Amtl. Anm.:] Dieser Parameter kann durch einen anderen ersetzt werden; gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) oder gesamter Bedarf an Sauerstoff (TOD), wenn eine Beziehung zwischen BSB5 oder CSB und dem Substitutionsparameter hergestellt werden kann.

3)[Amtl. Anm.:] Diese Anforderung ist fakultativ.

Die Analysen von Einleitungen aus Abwasserteichen sind an gefilterten Proben auszuführen; die Gesamtkonzentration an suspendierten Schwebstoffen in ungefilterten Wasserproben darf jedoch nicht mehr als 150 mg/l betragen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.