Anlage 3 ROkAbw
Anforderungen an Einleitungen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen
Anzuwenden ist der Konzentrationswert oder die prozentuale Verringerung
Parameter |
Konzentration |
Prozentuale Mindestverringerung1) |
Referenzmeßverfahren |
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Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5 bei 20° C) ohne Nitrifikation2) |
25 mg/l O2 |
70 – 90 |
Homogenisierte, ungefilterte, nicht dekantierte Probe. Bestimmung des gelösten Sauerstoffs vor und nach fünftägiger Bebrütung bei 20° C ± 1° C in völliger Dunkelheit. Zugabe eines Nitrifikationshemmstoffs |
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)2) |
125 mg/l O2 |
75 |
Homogenisierte, ungefilterte, nicht dekantierte Probe. Kalium-Dichromat |
Suspendierte Schwebstoffe insgesamt |
35 mg/l3) |
903) |
|
1)[Amtl. Anm.:] Verringerung bezogen auf die Belastung des Zulaufs.
2)[Amtl. Anm.:] Dieser Parameter kann durch einen anderen ersetzt werden; gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) oder gesamter Bedarf an Sauerstoff (TOD), wenn eine Beziehung zwischen BSB5 oder CSB und dem Substitutionsparameter hergestellt werden kann.
3)[Amtl. Anm.:] Diese Anforderung ist fakultativ.
Die Analysen von Einleitungen aus Abwasserteichen sind an gefilterten Proben auszuführen; die Gesamtkonzentration an suspendierten Schwebstoffen in ungefilterten Wasserproben darf jedoch nicht mehr als 150 mg/l betragen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.