Anlage 4 ROkAbw

Anforderungen an Einleitungen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen in empfindlichen Gebieten, in denen es zur Eutrophierung kommt

Anzuwenden ist der Konzentrationswert oder die prozentuale Verringerung

Parameter

Konzentration

Prozentuale Mindestverringerung1)

Referenzmeßverfahren

Phosphor insgesamt

2 mg/l P (10 000 – 100 000 EW)

1 mg/l P (mehr als 100 000 EW)

80

Molekulare Absorptions-Spektrophotometrie

Stickstoff insgesamt2)

15 mg/l N (20 000 – 100 000 EW)

10 mg/l N (mehr als 100 000 EW)3)

70 – 80

Molekulare Absorptions-Spektrophotometrie

1)[Amtl. Anm.:] Verringerung bezogen auf die Belastung des Zulaufs.

2)[Amtl. Anm.:] Stickstoff insgesamt bedeutet: die Summe von Kjeldahl-Stickstoff (organischer N + NH3), Nitrat (NO3)-Stickstoff und Nitrit (NO2)-Stickstoff.

3)[Amtl. Anm.:] Wahlweise darf der tägliche Durchschnitt 20 mg/l N nicht überschreiten. Die Anforderung gilt bei einer Abwassertemperatur von mindestens 12°C beim Betrieb des biologischen Reaktors der Abwasserbehandlungsanlage. Anstatt der Temperatur kann auch eine begrenzte Betriebszeit vorgegeben werden, die den regionalen klimatischen Verhältnissen Rechnung trägt. Diese Alternative gilt, wenn nachgewiesen werden kann, daß Nummer 1 der Anlage 5 erfüllt ist.

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