§ 10 SchOSpL

Praktische Prüfung im Schwerpunktfach

(1) In der praktischen Prüfung sind zu bewerten im Schwerpunktfach

1.
Basketball
a)
Beherrschung der Ball- und Körpertechnik in Einzel- und Komplexübungen
b)
Taktikformen in vorgeschriebenen Spielzügen
c)
Spielverhalten in einem Spiel von mindestens 20 Minuten
2.
Boxen (nur für Männer)
a)
Schlag- und Körpertechnik
b)
Kampf über drei Runden zu je drei Minuten
3.
Eishockey (nur für Männer)
a)
Beherrschung der Lauf-, Stock- und Körpertechnik in Einzel- und Komplexübungen
b)
Taktikformen in vorgeschriebenen Spielzügen
c)
Spielverhalten in einem Spiel von mindestens 20 Minuten
4.
Eisschnellauf
a)
Start- und Lauftechnik
b)
Vierkampf

für Männer: 500 m, 1500 m, 3000 m, 5000 m

für Frauen: 500 m, 1000 m, 1500 m, 3000 m

Die Note im Vierkampf wird ermittelt, indem die nach den Wettkampfbestimmungen der Deutschen Eisschnellauf-Gemeinschaft erzielte Punktzahl nach Maßgabe einer Wertungstabelle in eine Note umgerechnet wird.

Die Endnote für Eisschnellauf wird errechnet, indem die Summe der einfach zählenden Note aus Technik und der zweifach zählenden Note im Vierkampf durch drei geteilt wird.

5.
Fechten
a)
Technik des Angriffs und der Verteidigung (Parade und Tempoaktionen) in Florett-, Degen- und Säbelfechten, für Frauen nur im Florettfechten
b)
Wettkampf

für Männer von je sechs Minuten Dauer im Florett-, Degen- und Säbelfechten

für Frauen von sechs Minuten Dauer im Florettfechten

6.
Fußball (nur für Männer)
a)
Beherrschung der Ball- und Körpertechnik in Einzel- und Komplexübungen
b)
Taktikformen in vorgeschriebenen Spielzügen
c)
Spielverhalten in einem Spiel von mindestens 20 Minuten
7.
Geräteturnen

Für Männer:

Geräte-Sechskampf bestehend aus Kürübungen am Boden, Barren, Reck sowie einem Kürsprung; ferner aus Pflichtübungen am Seitpferd und an den Ringen. Diese Pflichtübungen werden durch die jeweils gültige Ausschreibung des Deutschen Turnerbundes für die Leistungsklasse IV festgelegt. Zusätzlich in die Prüfungsübungen eingebaute Kürteile werden nach den Wertungsvorschriften angerechnet.

Für Frauen:

Geräte-Vierkampf bestehend aus Kürübungen am Boden, Stufenbarren, Schwebebalken sowie einem Kürsprung.

Die Leistungen des Sechs- beziehungsweise Vierkampfes werden nach den Vorschriften des Internationalen Turnerbundes bewertet. Die Gesamtpunktzahl wird nach einer Wertungstabelle in eine Note umgerechnet.

8.
Gymnastik (nur für Frauen)
a)
Gymnastik-Vierkampf

Die Übungen werden durch die jeweils gültige Ausschreibung des Deutschen Turnerbundes festgelegt, nach den Vorschriften des Deutschen Turnerbundes bewertet und für die Leistungsklasse III nach einer Wertungstabelle in eine Note umgerechnet.

b)
Bewegungsstudie oder Gruppengestaltung
c)
Sicherheit in der Bewegungsbegleitung: Verwendung des Orff'schen Schulwerks; Beherrschung eines Begleitinstruments.
9.
Hockey
a)
Beherrschung der Stock- und Körpertechnik in Einzel- und Komplexübungen
b)
Taktikformen in vorgeschriebenen Spielzügen
c)
Spielverhalten in einem Spiel von mindestens 20 Minuten
10.
Judo (nur für Männer)
a)
Griffe, Hebel und Würfe entsprechend den Prüfungsanforderungen zur Erlangung des ersten Dan-Grades
b)
Kampf von fünf Minuten Dauer
11.
Kleinfeldhandball
a)
Beherrschung der Ball- und Körpertechnik in Einzel- und Komplexübungen
b)
Taktikformen in vorgeschriebenen Spielzügen
c)
Spielverhalten in einem Spiel von mindestens 20 Minuten
12.
Leichtathletik
a)
Technik in jeweils zwei Disziplinen nach Wahl des Bewerbers aus folgenden Gruppen:
aa)
Hürdenlauf, Weitsprung, Hochsprung, Stabhochsprung
bb)
Kugelstoß, Diskuswurf, Speerwurf
b)
Männer: Zehnkampf

Frauen: Fünfkampf

Die Note im Zehn- beziehungsweise Fünfkampf wird ermittelt, indem die nach der internationalen Mehrkampfwertung erzielte Punktzahl nach einer Wertungstabelle in eine Note umgerechnet wird. Die Endnote für Leichtathletik wird errechnet, in dem die Summe der einfach zählenden Note aus Technik und der zweifach zählenden Note im Zehn- beziehungsweise Fünfkampf durch drei geteilt wird.

13.
Ringen (nur für Männer)
a)
Beherrschung der Griffe, Schwünge und Würfe im Stand und am Boden in beiden Stilarten
b)
Kampf über dreimal drei Minuten mit je einer Minute Pause in beiden Stilarten
14.
Rudern

Die praktische Prüfung wird nach den Bedingungen des F-Übungsleiterscheins des Deutschen Ruderverbands abgenommen.

15.
Schwimmen
a)
Technik einschließlich Starts und Wenden in den vier international zugelassenen Schwimmarten
b)
200 m Lagenschwimmen nach Zeit,

100 m Schwimmen nach Zeit in drei international zugelassenen Schwimmarten nach Wahl des Bewerbers.

Die Note in den vier Schwimmstrecken wird ermittelt, indem die nach der schwimmsportlichen Leistungstabelle des Deutschen Schwimmverbands erzielte Gesamtpunktzahl nach einer Wertungstabelle in eine Note umgerechnet wird.

Die Endnote für Schwimmen wird errechnet, indem die Summe der einfach zählenden Note aus Technik und der zweifach zählenden Note im Zeitschwimmen durch drei geteilt wird.

16.
Volleyball
a)
Beherrschung der Technik in Einzel- und Komplexübungen
b)
Taktikformen in vorgeschriebenen Spielzügen
c)
Spielverhalten in einem Spiel von mindestens 20 Minuten.

(2) 1Für jeden der in Absatz 1 mit einem kleinen Buchstaben bezeichneten Prüfungsbereiche des Schwerpunktfachs ist eine Note festzusetzen. 2Aus dem Durchschnitt dieser – soweit nicht anders vermerkt – einfach zählenden Noten ist nach § 30 SchOFL2) die Endnote der praktischen Prüfung im Schwerpunktfach zu ermitteln.

Fußnote(n):

2)
Gilt noch für den Bereich der SchOSpL

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