Anlage 4 SchulbauV
Gymnasien
Bei einem Gymnasium sind nach Stundentafel und Lehrplan folgende Räume (ohne Sportstätten) zweckmäßig:
- 1.
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Klassenräume für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 bzw. 11
- 2.
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Kursräume für die Jahrgangsstufen 11 und 12 bzw. 12 bis 13
- 3.
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Ausweichräume
- 4.
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Aufenthaltsraum für Schüler der Qualifikationsphase
- 5.
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Mehrzweckraum
- 6.
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Lehrsäle für Physik, Chemie, Biologie, Musik und Kunsterziehung
- 7.
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Übungssäle für Physik, Chemie, Biologie, Natur und Technik sowie Kunsterziehung (Werkräume)
- 8.
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Vorbereitungs-, Sammlungs-, Lehrmittel-, Lager-, Maschinen- und sonstige Nebenräume für die jeweiligen Fachbereiche
- 9.
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Räume für Moderne Medien, Fotolabor und Informatik
- 10.
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Bibliothek und Räume für die Lehrkräfte
- 11.
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Räume für die Verwaltung und den allgemeinen Bereich (z.B. Werkstatt für den Hausmeister, Raum für das Reinigungspersonal, Abstellräume für lernmittelfreie Bücher, Archiv, Stuhllager)
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.