Anlage 5 SchulbauV
Förderschulen
Bei einer Förderschule sind nach Stundentafel und Lehrplan folgende Räume (ohne Sportstätten) zweckmäßig:
- 1.
-
Klassenraum je Klasse (je 6 m2 bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, je 5 m2 bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt Hören, dem Förderschwerpunkt Sehen, dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, je 4 m2 bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt Sprache oder dem Förderschwerpunkt Lernen)1)
- 2.
-
Gruppenraum
- 3.
-
Mehrzweckraum mit Nebenraum2)
- 4.
-
Werkraum mit Nebenraum/Maschinenraum
- 5.
-
Lehr- und Übungsraum für den Unterricht in Physik, Chemie und Biologie mit zwei Vorbereitungsräumen3)
- 6.
-
Raum für Textiles Gestalten mit Nebenraum4)
- 7.
-
Fachraum für Informationstechnologie mit Nebenraum4)
- 8.
-
Rhythmikraum/Musikraum mit Nebenraum5)
- 9.
-
Raum für berufswahlvorbereitenden Unterricht mit Nebenraum6)
- 10.
-
Hauswirtschaftsbereich4)
- 11.
-
Lehrmittelraum
- 12.
-
Pausenraum (bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 1 m2 je Schüler)
- 13.
-
Bibliothek und Räume für die Lehrkräfte
- 14.
-
Räume für die Verwaltung und den allgemeinen Bereich (z.B. Werkstatt für den Hausmeister, Raum für das Reinigungspersonal, Abstellräume für lernmittelfreie Bücher, Archiv, Stuhllager);
zusätzlich sollen vorhanden sein:
- 15.
-
bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein Maschinenraum und ein Lager
- 16.
-
bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein Raum für Pflegepersonal und einer für Pflege
- 17.
-
bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung zusätzliche Räume für Ergotherapie.
Für Schulvorbereitende Einrichtungen sind folgende Räume zweckmäßig:
- 1.
-
Gruppenraum je Gruppe
- 2.
-
Einzeltherapieraum
- 3.
-
Rhythmikraum7)
- 4.
-
Ruheraum
- 5.
-
Teeküche
- 6.
-
Raum für Mitarbeiter
- 7.
-
Räume für die Verwaltung und den allgemeinen Bereich (z.B. Pflegeraum, Abstellräume für Spielgeräte)
Fußnote(n):
- 1)
- Bei Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung ist im übrigen Anlage 6 heranzuziehen.
- 2)
- Der Nebenraum zum Mehrzweckraum entfällt, wenn die Schule nur die Grundschulstufe führt.
- 3)
- Entfällt, wenn die Schule nur die Grundschulstufe führt und bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
- 4)
- Entfällt, wenn die Schule nur die Grundschulstufe führt.
- 5)
- Der Nebenraum zum Rhythmikraum/Musikraum entfällt, wenn die Schule weniger als 12 Klassen führt.
- 6)
- Entfällt, wenn die Schule nur die Jahrgangsstufen 1 bis 6 führt und bei Förderschulen für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
- 7)
- Entfällt, wenn bereits bei der Schule ein Rhythmikraum verfügbar ist.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.