§ 4 SchulgespflV
Ziele der Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung dient
- 1.
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der Feststellung, ob das schulpflichtige Kind aus gesundheitlicher Sicht am Unterricht seiner schulischen Entwicklungsfähigkeit entsprechend, bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer allgemeinen Schule zumindest aktiv, teilnehmen kann,
- 2.
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der Erkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen oder Förderbedarf,
- 3.
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der Beratung auch über weitere Hilfe leistende Stellen oder Personen insbesondere für diagnostische und therapeutische Möglichkeiten sowie der Ableitung von Empfehlungen zur Gestaltung des Schulalltags,
- 4.
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der Mitwirkung bei Beratung zur Auswahl der geeigneten Schulform oder schulvorbereitender Einrichtungen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf,
- 5.
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der Erhebung bevölkerungsbezogener Gesundheitsparameter; die Ergebnisse fließen in die Gesundheitsberichterstattung ein, um als Grundlage für Präventionsmaßnahmen zu dienen.
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