§ 5 SchulgespflV

Inhalt der Schuleingangsuntersuchung

(1) Die Schuleingangsuntersuchung beinhaltet ein Schuleingangsscreening und eine Erhebung des Impfstatus (§ 6) sowie in besonderen Fällen eine schulärztliche Untersuchung (§ 7).

(2) 1Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, den unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz das Kind vorzustellen sowie einen geeigneten Nachweis über die Teilnahme des Kindes an der U9-Früherkennungsuntersuchung zu führen. 2Der Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage des gelben Kinderuntersuchungsheftes oder eines ärztlichen Attestes erbracht werden.

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