§ 3 SiMuV

Unterrichtsangebot an Singschulen

Die Singschule muß mindestens folgende Bereiche anbieten:

1.

Musikalische Grundfächer:

Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung,

2.

Vokalunterricht in Singklassen,

3.

Ensemblefächer.

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