§ 3 SiMuV
Unterrichtsangebot an Singschulen
Die Singschule muß mindestens folgende Bereiche anbieten:
- 1.
-
Musikalische Grundfächer:
Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung,
- 2.
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Vokalunterricht in Singklassen,
- 3.
-
Ensemblefächer.
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