Art. 24 SpkG
Sparkassenzentralbank
1Zentralbank der Sparkassen ist die Bayerische Landesbank. 2An ihrem Grundkapital können nach Maßgabe ihrer Satzung der Sparkassenverband Bayern oder die Sparkassen beteiligt sein.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.