§ 2 StRGVV
Geschäftsbereiche
Die Geschäfte der Staatsregierung werden vorbehaltlich § 1 Abs. 2 auf folgende Geschäftsbereiche aufgeteilt:
- 1.
-
Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- 2.
-
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- 3.
-
Staatsministerium der Justiz
- 4.
-
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- 5.
-
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- 6.
-
Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- 7.
-
Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- 8.
-
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- 9.
-
Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- 10.
-
Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- 11.
-
Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
- 12.
-
Staatsministerium für Digitales.
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