§ 1 StudWV
Sitz der Studentenwerke
Zur Betreuung der Studierenden staatlicher Hochschulen bestehen
- 1.
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im Regierungsbezirk Schwaben das Studentenwerk Augsburg mit Sitz in Augsburg,
- 2.
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im Regierungsbezirk Mittelfranken das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg mit Sitz in Erlangen,
- 3.
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im Regierungsbezirk Oberbayern das Studentenwerk München mit Sitz in München,
- 4.
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im Regierungsbezirk Oberfranken das Studentenwerk Oberfranken mit Sitz in Bayreuth,
- 5.
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in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz mit Sitz in Regensburg und
- 6.
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im Regierungsbezirk Unterfranken das Studentenwerk Würzburg mit Sitz in Würzburg.
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