§ 3 UGG-GebO
Gebühren- und Auslagenbefreiung
Benutzungsgebühren werden nicht erhoben für
- 1.
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Auskünfte und Beratungen einfacher Art,
- 2.
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die Inanspruchnahme der Fachbibliothek des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einschließlich des Verleihs von Bild- und Tonträgern,
- 3.
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die Aufklärungstätigkeit und Vorträge über Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Arbeitshygiene,
- 4.
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Vorträge bei Lehrgängen der Berufsgenossenschaften zur Aus- und Fortbildung von Sicherheitsfachkräften und Sicherheitsbeauftragten nach § 23 Abs. 4 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch,
- 5.
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Untersuchungen, Überprüfungen sowie Messungen und Analysen, die überwiegend im öffentlichen Interesse von Amts wegen vorgenommen werden; sind sie von einem Beteiligten veranlasst, so sind ihm dafür die Kosten aufzuerlegen, soweit dies der Billigkeit nicht widerspricht.
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