§ 3 UntVergV

Allgemeine Hinweispflichten

Vor der erstmaligen Erteilung eigenverantwortlichen Unterrichts im jeweiligen Ausbildungsabschnitt ist den Lehramtsanwärtern jeweils die maßgebliche Anzahl der wöchentlich eigenverantwortlich zu erteilenden Unterrichtsstunden mitzuteilen.

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