§ 3 UntVergV
Allgemeine Hinweispflichten
Vor der erstmaligen Erteilung eigenverantwortlichen Unterrichts im jeweiligen Ausbildungsabschnitt ist den Lehramtsanwärtern jeweils die maßgebliche Anzahl der wöchentlich eigenverantwortlich zu erteilenden Unterrichtsstunden mitzuteilen.
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