§ 3 VergV-LPO I

Vergütungen der Einzelprüfungen in den nicht vertieft studierten Fächern

(1) Bei den Ersten Staatsprüfungen in den Fächern Erziehungswissenschaften, Didaktik der Grundschule, Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, den Unterrichtsfächern, den sonderpädagogischen Fachrichtungen als Qualifizierungsstudium oder als sonderpädagogische Qualifikation und den pädagogischen Qualifikationen werden folgende Prüfungsvergütungen gewährt:

1.

Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in Erziehungswissenschaften

a)

Aufgabe aus dem Bereich der Pädagogik oder aus dem Bereich der Psychologie,

je Vorschlag

16,60 €,

b)

Aufgabe aus dem Bereich der Pädagogik oder aus dem Bereich der Psychologie, die teilweise oder vollständig in Testform gefordert ist,

je Vorschlag

47,70 €;

2.

Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in der Fachdidaktik der Unterrichtsfächer

a)

je Vorschlag einer Aufgabe

16,60 €,

b)

je Vorschlag einer geforderten Aufgabengruppe

26,50 €;

3.

Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch

a)

Aufsatz aus dem literatur- oder sprachwissenschaftlichen Bereich,

je Thema

16,60 €,

b)

literarische Texte für eine Analyse/Interpretation,

je Vorschlag

26,50 €,

c)

Textstellen zur sprachwissenschaftlichen Erläuterung,

je Vorschlag

47,70 €;

4.

Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den Fremdsprachen

a)

Textproduktion in der jeweiligen Fremdsprache,

je Thema

43,45 €,

b)

Texte zur Sprachmittlung,

je Vorschlag

26,50 €,

c)

literarische Texte zur Interpretation,

je Vorschlag

26,50 €,

d)

Fragen zur Sprachwissenschaft,

je Vorschlag

16,60 €;

e)

Aufsatz oder Themenaufgabe aus dem literatur- oder sprachwissenschaftlichen Bereich,

je Thema

16,60 €;

5.

Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung für die Qualifikation als Beratungslehrkraft – Bearbeitung eines Beratungsfalls –,

je Vorschlag

47,70 €;

6.

Stellung von Aufgaben für die schriftliche und praktische Prüfung in den anderen Fächern,

a)

je Vorschlag einer Aufgabe

16,60 €,

b)

je Vorschlag einer geforderten Aufgabengruppe

26,50 €,

c)

je Vorschlag einer Aufgabe oder Aufgabengruppe, bei der ein Lösungshinweis mit Bewertungsschema gefordert ist

186,10 €;

7.

Korrektur und Bewertung der schriftlichen Arbeiten sowie für die Durchführung eines Stichentscheids für jede Prüferin oder jeden Prüfer,

je Arbeit

4,50 €;

8.

Bewertung der praktischen Arbeiten aus dem Fach Kunst im Rahmen der Didaktik der Grundschule und der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,

je Arbeit insgesamt

8,80 €;

dieser Betrag wird gleichmäßig auf die beteiligten Prüfungsausschussmitglieder verteilt;

9.

Bewertung der praktischen Arbeiten

im Fach Kunst

Kunstpraxis,

je Kandidat oder Kandidatin

insgesamt

8,80 €;

dieser Betrag wird gleichmäßig auf die beteiligten Prüfungsausschussmitglieder verteilt;

10.

für Prüferinnen oder Prüfer bei der mündlichen Prüfung und in Musik bei der praktischen Prüfung,

je Stunde Prüfungszeit

11,10 €.

(2) Wurde der Aufgabenvorschlag von mehreren Prüferinnen oder Prüfern gemeinsam erstellt, wird in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 bis 6 die Vergütung an die einzelnen Prüferinnen und Prüfer entsprechend aufgeteilt.

(3) Abweichend von Abs. 1 Nr. 4 werden für die Prüfungen nach § 114 Abs. 6 LPO I Vergütungen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 gewährt.

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