§ 4 VergV-LPO I

Vergütungen der Einzelprüfungen in den vertieft studierten Fächern

(1) Bei den Ersten Staatsprüfungen in den vertieft studierten Fächern für das Lehramt an Gymnasien, den vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtungen und im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt werden folgende Prüfungsvergütungen gewährt:

1.

Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den Fächern Biologie und Chemie,

je Vorschlag einer Aufgabengruppe

43,45 €;

2.

Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch

a)

Aufsatz aus dem literatur- oder sprachwissenschaftlichen Bereich,

je Thema

16,60 €,

b)

literarische Texte für eine Analyse/Interpretation,

je Vorschlag

43,45 €,

c)

Textstellen zur Übertragung und sprachwissenschaftlichen Erläuterung,

je Vorschlag

65,20 €;

3.

Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den modernen Fremdsprachen

a)

Aufsatz zur Erprobung der Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck,

je Thema

5,50 €,

b)

Textproduktion in der jeweiligen Fremdsprache,

je Thema

43,45 €,

c)

Übersetzungstexte und Texte zur Sprachmittlung,

je Vorschlag

26,50 €,

d)

Aufsatz oder Themenaufgabe aus dem literatur- oder sprachwissenschaftlichen Bereich,

je Thema

16,60 €,

e)

literarische Texte zur Interpretation,

je Vorschlag

43,45 €,

f)

Texte oder Teiltexte der Gegenwartssprache oder historischer Sprachstufen zur sprachwissenschaftlichen Erläuterung, ggf. zur Übersetzung,

je Vorschlag

65,20 €;

4.

Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den Fächern Griechisch und Latein

a)

Übersetzungstexte,

je Vorschlag

26,50 €,

b)

altsprachliche Texte zur Übersetzung mit sprachlichen Erläuterungen,

je Vorschlag

43,45 €,

c)

altsprachliche Texte zur Interpretation nach Leitfragen,

je Vorschlag

43,45 €;

5.

Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt

a)

Aufgabe aus der psychologischen Diagnostik einschließlich Bereitstellung von Datenmaterial,

je Vorschlag

65,20 €,

b)

Aufgabe aus der Pädagogischen oder Klinischen Psychologie,

je Vorschlag

16,60 €;

6.

Stellung von Aufgaben für die schriftliche und praktische Prüfung in den anderen Fächern sowie für die schriftliche Prüfung in der Fachdidaktik der vertieft studierten Fächer für das Lehramt an Gymnasien,

a)

je Vorschlag einer Aufgabe

16,60 €,

b)

je Vorschlag einer geforderten Aufgabengruppe

43,45 €,

c)

je Vorschlag einer Aufgabe oder Aufgabengruppe, bei der ein Lösungshinweis mit Bewertungsschema gefordert ist

217,80 €;

7.

Korrektur und Bewertung der schriftlichen Arbeiten sowie die Durchführung eines Stichentscheids für jede Prüferin oder jeden Prüfer,

je Arbeit

5,50 €;

8.

Bewertung der praktischen Arbeiten im Fach Kunst

a)

Zeichnung als Medium,

je Kandidat oder Kandidatin insgesamt

7,40 €,

b)

Der Mensch und seine Umgebung,

je Kandidat oder Kandidatin insgesamt

7,40 €,

c)

Vermittlung der eigenen künstlerischen Position mit Erläuterung in Bezug auf kunstimmanente Fragestellungen,

je Kandidat oder Kandidatin insgesamt

16,60 €;

diese Beträge werden jeweils gleichmäßig auf die beteiligten Prüfungsausschussmitglieder verteilt;

9.

für Prüferinnen oder Prüfer bei der mündlichen Prüfung und im Fach Musik bei der praktischen Prüfung,

je Stunde Prüfungszeit

14,40 €.

(2) Wurde der Aufgabenvorschlag von mehreren Prüferinnen oder Prüfern gemeinsam erstellt, wird in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 bis 6 die Vergütung an die einzelnen Prüferinnen und Prüfer entsprechend aufgeteilt.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.