§ 6 VergV-LPO I
Sonstige Vergütungen
1Bei den Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I werden folgende sonstige Vergütungen gewährt:
1. |
Vergütungen für die einzelnen Mitglieder der Prüfungshauptausschüsse je Prüfungstermin |
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a) |
bei bis zu 60 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen |
150,00 €, |
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b) |
bei bis zu 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen |
300,00 €, |
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c) |
bei mehr als 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen |
450,00 €; |
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2. |
Vergütung für Aufsichtführende |
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Aufsichtführenden bei staatlichen Lehramtsprüfungen wird eine Vergütung von je angefangene Stunde Aufsichtstätigkeit gewährt. |
3,50 € |
2Der Anspruch auf Reisekostenvergütung bleibt unberührt.
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