§ 6 VergV-LPO I

Sonstige Vergütungen

1Bei den Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I werden folgende sonstige Vergütungen gewährt:

1.

Vergütungen für die einzelnen Mitglieder der Prüfungshauptausschüsse je Prüfungstermin

a)

bei bis zu 60 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen

150,00 €,

b)

bei bis zu 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen

300,00 €,

c)

bei mehr als 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen

450,00 €;

2.

Vergütung für Aufsichtführende

Aufsichtführenden bei staatlichen Lehramtsprüfungen wird eine Vergütung von

je angefangene Stunde Aufsichtstätigkeit gewährt.

3,50 €

 2Der Anspruch auf Reisekostenvergütung bleibt unberührt.

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