VerwBBeisV

Verordnung über die Bestellung von Verwaltungsbeamten zu Beisitzern in den Ausschüssen nach § 26 VwGO und über die Berufung der ehrenamtlichen Beisitzer nach § 84 BPersVG

Informationen

Ausfertigungsdatum26.01.1961
VersionVerordnung über die Bestellung von Verwaltungsbeamten zu Beisitzern in den Ausschüssen nach § 26 VwGO und über die Berufung der ehrenamtlichen Beisitzer nach § 84 BPersVG (VerwBBeisV) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 34-5-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch § 1 Abs. 297 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist

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