Die ehrenamtlichen Beisitzer in den für Personalvertretungsangelegenheiten des Bundes gebildeten Fachkammern werden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof berufen (§ 84 Abs. 2 Satz 3 BPersVG).
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.