§ 26 VFprF

Prüfungsgegenstände (Prüfungsinhalte)

(1) Im Prüfungsteil „Allgemeine Grundlagen regenerativer Energieformen“ kann geprüft werden:

1.1

Prüfungsfach „Potenziale, Einsatzmöglichkeiten und Perspektiven“

Pflanzliche Rohstoffe

Organische Reststoffe

Sonnenenergie

Windenergie

Wasserkraft

Geothermie

1.2

Prüfungsfach „Produktion und Bereitstellung von Bioenergieträgern“

Erzeugung und Aufbereitung von Rohstoffen

Verwertung und Aufbereitung von Reststoffen

Qualitätsaspekte

Lagerung und Konservierung

Logistik

1.3

Prüfungsfach „Gesetzliche Rahmenbedingungen, Förderprogramme und Zuständigkeiten“

Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) mit Biomasseverordnung

Mineralölsteuergesetz

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Normen und einschlägige Rechtsvorschriften

Investitionsförderprogramme (Land, Bund, EU)

Förderungen im laufenden Betrieb

Behörden, Fachstellen, Organisationen

(2) Im Prüfungsteil „Energetische Nutzung von Biomasse“ kann jeweils unter Berücksichtigung von Biologie, Technik, Ökologie und Ökonomie geprüft werden:

2.1

Prüfungsfach „Biokraftstoffe“

Naturbelassenes Pflanzenöl

Biodiesel (RME, PME)

Bioethanol

2.2

Prüfungsfach „Biogene Festbrennstoffe“

Scheitholz

Holzhackschnitzel

Pellets

Sonstige pflanzliche Brennstoffe

2.3

Prüfungsfach „Biogas“

Wirtschaftsdünger

Organische Reststoffe

Energiepflanzen

(3) Im Prüfungsteil „Wirtschaft, Recht und Organisation“ kann geprüft werden:

3.1

Prüfungsfach „Finanzierung, steuerliche Aspekte und Wirtschaftlichkeit“

Wirtschaftlicher Verfahrensvergleich

Vermarktung

Kapitalbeschaffung

Grundsätze des Gewerbe- und Steuerrechts

3.2

Prüfungsfach „Recht und Versicherungswesen“

Genehmigungsrecht

Umweltrecht

Arbeitssicherheit

Landwirtschaftliches Fachrecht

Vertragsrecht

Versicherungswesen

3.3

Prüfungsfach „Arbeitsorganisation und Betriebsführung“

Betriebsorganisation

Telekommunikation

Dokumentation

Controlling

3.4

Prüfungsfach „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“

Verhandlungsführung

Präsentation

Konfliktlösung

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