§ 27 VFprF

Prüfungsgegenstände (Prüfungsinhalte)

(1) Im Prüfungsteil „Sportplatz als Sport- und Spielfläche“ kann geprüft werden:

1.1

Prüfungsfach „Grundlagen des Grünflächenbaus und der Grünflächenpflege“

–

Grundlagen der Botanik, Bodenphysik und Bodenchemie

–

Vegetationstechnische und bautechnische Grundlagen

–

Pflanzenernährung und Pflanzenschutz

–

Standort- und nutzungsgerechte Bepflanzung

1.2

Prüfungsfach „Sachkunde Sportstättenkontrolle“

–

Sicht- und Funktionsprüfung

–

Jahreshauptinspektion: Prüfung von Rasen-, Tennen-, Kunststoff- und Kunststoffrasenflächen, Sportgeräten und Sporteinrichtungen, Be- und Entwässerungseinrichtungen, sonstigen Einrichtungen, Ergänzungsflächen.

(2) Im Prüfungsteil „Sportplatzpflege“ kann geprüft werden:

2.1

Prüfungsfach „Platzanalyse“

–

Unterhaltspflege und Regeneration

–

Düngung

–

Gräser und Ansaatmischungen

–

Ableitung von Regenerations- und Renovationsmaßnahmen

2.2

Prüfungsfach „Einsatz von Maschinen und Geräten für Sportanlagen“

–

Antriebsmaschinen

–

Mäh- und Pflegegeräte, Spezialmaschinen

–

Beregnungsanlagen

–

Pflege- und Wartung von Maschinen und Geräten

–

Arbeits- und Unfallschutz.

(3) Im Prüfungsteil „Platzmanagement kann geprüft werden:

3.1

Prüfungsfach „Sportstätte und Wettkampf“

–

Personalführung

–

Arbeitsorganisation

–

Besondere Maßnahmen zur Platzunterhaltung

–

Wettkampfvorbereitungen

3.2

Prüfungsfach „Kaufmännisches Platzmanagement“

–

Kostenplanung: Jahresetat, Kostenrechnung

–

Kostenkontrolle: Leistungsverzeichnis und Angebotsvergleich

–

Vertragsmanagement: Ausschreibungen

–

Büroorganisation.

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