§ 17 VSO-F

Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (

(1) Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung bilden Kernpunkte sonderpädagogischer Förderung – je nach dem individuellen Förderbedarf –

–

Bewegungsförderung,

–

Hilfen zur Ausweitung der Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit,

–

Entwicklung eigener Handlungsmöglichkeiten,

–

Nutzung von spezifischen Lernmitteln sowie prothetischer Hilfen,

–

selbstständiges Bewältigen alltäglicher Anforderungen,

–

Aufbau sozialer Beziehungen und sprachlichen Handelns,

–

Hinführung zu einer realistischen Selbsteinschätzung der individuellen Leistungsmöglichkeiten,

–

Akzeptanz der eigenen Beeinträchtigung.

(2) 1Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung wird nach den Lehrplänen für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, die dem Anforderungsniveau der Lehrpläne für die Grund- und Hauptschule entsprechen, unterrichtet; § 24 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt. 2Um dem spezifischen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler bestmöglich gerecht zu werden, können unterschiedliche Fördergruppen eingerichtet werden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.