§ 17 VSO-F
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (
(1) Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung bilden Kernpunkte sonderpädagogischer Förderung – je nach dem individuellen Förderbedarf –
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Bewegungsförderung,
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Hilfen zur Ausweitung der Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit,
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Entwicklung eigener Handlungsmöglichkeiten,
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Nutzung von spezifischen Lernmitteln sowie prothetischer Hilfen,
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selbstständiges Bewältigen alltäglicher Anforderungen,
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Aufbau sozialer Beziehungen und sprachlichen Handelns,
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Hinführung zu einer realistischen Selbsteinschätzung der individuellen Leistungsmöglichkeiten,
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Akzeptanz der eigenen Beeinträchtigung.
(2) 1Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung wird nach den Lehrplänen für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, die dem Anforderungsniveau der Lehrpläne für die Grund- und Hauptschule entsprechen, unterrichtet; § 24 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt. 2Um dem spezifischen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler bestmöglich gerecht zu werden, können unterschiedliche Fördergruppen eingerichtet werden.
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