§ 19 VSO-F

Förderschwerpunkt Sprache (

(1) Im Förderschwerpunkt Sprache bilden die Kernpunkte sonderpädagogischer Förderung – je nach dem individuellen Förderbedarf –

–

diagnosegeleiteter, sprachtherapeutischer Unterricht mit vielfältigen Gelegenheiten, sprachliche Fähigkeiten anzuwenden und situationsbezogen zu erproben,

–

individuelle Sprachförderung mit dem Ziel der Entfaltung, Verbesserung und Erweiterung sprachlicher und sozialer Handlungsfähigkeit verbunden mit Hilfen für die personale und soziale Entwicklung,

–

Prävention von Schwierigkeiten beim Erwerb der Schriftsprache,

–

Förderung basaler Leistungen wie Sensorik und Motorik,

–

Förderung sprachtragender Leistungen wie Gedächtnis, Kognition und Aufmerksamkeit,

–

Hilfen zur Kompensation und Akzeptanz eingeschränkter sprachlicher Handlungsfähigkeit.

(2) Im Förderschwerpunkt Sprache wird nach den Lehrplänen für den Förderschwerpunkt Sprache, die dem Anforderungsniveau der Lehrpläne für die Grund- und Hauptschule entsprechen, unterrichtet; § 24 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.