§ 19 VSO-F
Förderschwerpunkt Sprache (
(1) Im Förderschwerpunkt Sprache bilden die Kernpunkte sonderpädagogischer Förderung – je nach dem individuellen Förderbedarf –
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diagnosegeleiteter, sprachtherapeutischer Unterricht mit vielfältigen Gelegenheiten, sprachliche Fähigkeiten anzuwenden und situationsbezogen zu erproben,
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individuelle Sprachförderung mit dem Ziel der Entfaltung, Verbesserung und Erweiterung sprachlicher und sozialer Handlungsfähigkeit verbunden mit Hilfen für die personale und soziale Entwicklung,
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Prävention von Schwierigkeiten beim Erwerb der Schriftsprache,
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Förderung basaler Leistungen wie Sensorik und Motorik,
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Förderung sprachtragender Leistungen wie Gedächtnis, Kognition und Aufmerksamkeit,
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Hilfen zur Kompensation und Akzeptanz eingeschränkter sprachlicher Handlungsfähigkeit.
(2) Im Förderschwerpunkt Sprache wird nach den Lehrplänen für den Förderschwerpunkt Sprache, die dem Anforderungsniveau der Lehrpläne für die Grund- und Hauptschule entsprechen, unterrichtet; § 24 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.
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