§ 73 VSO-F

Aufgaben und Ziele der Förderung

(1) 1Aufgabe der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe ist es, die Entwicklung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu diagnostizieren, die Kinder zu fördern, die Erziehungsberechtigten sowie ggf. die Erzieherinnen und Erzieher zum Zweck der Förderung und der Koordinierung der Fördermaßnahmen zu beraten sowie das Kindergartenpersonal entsprechend fortzubilden. 2Die Mobile Sonderpädagogische Hilfe soll eine künftige erfolgreiche Teilnahme am schulischen Unterricht erleichtern und dazu beitragen, dass eine sonderpädagogische Förderung in der Schule entfällt, in geringerem Umfang notwendig wird oder bessere Erfolge bringen kann.

(2) Grundlage der Maßnahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe ist ein Förderplan.

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