§ 81 VSO-F

Beendigung des Besuchs der Schulvorbereitenden Einrichtung

1Der Besuch der Schulvorbereitenden Einrichtung endet

1.
mit Eintritt in eine Schule,
2.
auf Antrag der Erziehungsberechtigten.

2Der Besuch endet ferner, wenn nach den Feststellungen der Förderschule eine weitere Förderung an der Schulvorbereitenden Einrichtung nicht möglich oder nicht erforderlich ist.

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