Anlage 4 VSO-F

Stundentafel für den Förderschwerpunkt

Hören

Hauptschulstufe

Jahrgangsstufen

Lernbereich/Unterrichtsfach

5

6

7

8

9

10

I.

Religionslehre/Ethik

2

2

2

2

2

2

Deutsch

5

5

5

5

4

5

Mathematik

5

5

5

4

5

5

Englisch (Sprachlerngruppen I, II, III und V)

ersatzweise

Deutsche Gebärdensprache

(Sprachlerngruppe IV)

4

4

3

3

3

5

Physik/Chemie/Biologie

2

2

2

3

3

3

Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde

2

2

3

3

3

3

insgesamt

20

20

20

20

20

23

II.

Sport

2+21)

2+21)

2+21)

2+21)

2+21)

2+11)

Rhythmisch-musikalische Erziehung

2

2

2

2

2

-

Kunst

2

2

insgesamt

6+2 1)

6+2 1)

4+2 1)

4+2 1)

4+2 1)

2+1 1)

III.

Arbeit-Wirtschaft-Technik

1

1

1

2

2

2

Werken/Textiles Gestalten

2

2

-

-

-

-

Gewerblich-technischer Bereich

-

-

2

2

4

3

Kommunikationstechnischer Bereich

-

-

1

2

Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich

-

-

2

insgesamt

3

3

6

6

6

5

Gesamtstundenzahl im Bereich der Pflicht- und Wahlpflichtfächer

29+2 1)

29+2 1)

30+2 1)

30+2 1)

30+2 1)

30+1 1)

IV.

Wahlfächer

sind die Wahlpflichtfächer

sowie

-

-

2

2

2/4

3

Englisch

(Sprachlerngruppe IV)

2

2

2

2

2

2

Deutsche Gebärdensprache

(Sprachlerngruppen I, II, III und V)

2

2

2

2

2

2

Informatik

-

-

-

2

2

2

Buchführung

-

-

-

-

2

2

Werken/Textiles Gestalten

-

-

2

2

2

2

Rhythmisch-musikalische Erziehung

-

-

-

-

-

2

Kunst

-

-

-

-

-

2

V.

Arbeitsgemeinschaften (klassen- und jahrgangsübergreifend)

ein- bis zweistündig

Arbeitsgemeinschaften können auch zu förderschwerpunktspezifischen, fächerübergreifenden Unterrichts- und Erziehungsaufgaben wie Hörerziehung, Abseherziehung, Sprecherziehung, Hörgeschädigtenkunde und Kommunikationstaktik gebildet werden.

1)[Amtl. Anm.:] Zu den genannten zwei Pflichtstunden in Sport kommen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 noch je zwei Unterrichtsstunden, in der Jahrgangsstufe 10 noch eine Unterrichtsstunde dazu, soweit im Rahmen der verfügbaren personellen und sächlichen Ausstattung der Schule möglich.

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 ist als zusätzliche Unterrichtsstunde (30. Pflichtstunde) im Rahmen der personellen Möglichkeiten Förderunterricht zum Wiederholen, Üben, Anwenden und Vertiefen vorgesehen.

Zum flexiblen Umgang mit der Stundentafel wird auf die Ziffer 6.7 im Kapitel I des Lehrplans für die Hauptschule verwiesen.

Die Anzahl der Unterrichtsstunden im Fach Deutsch kann in den einzelnen Jahrgangsstufen bedarfsbezogen bis zu 7 Unterrichtsstunden erhöht werden bei entsprechender Kürzung der Unterrichtstunden in anderen Unterrichtsfächern (Ausnahme: Unterrichtsfächer, in denen zentrale Prüfungsaufgaben gestellt werden).

Wenn in den Jahrgangsstufen 5 und 6 die Wahlfächer Englisch oder Deutsche Gebärdensprache gewählt werden, muss das Stundenbudget in anderen Unterrichtsfächern entsprechend gekürzt werden (Ausnahme: Unterrichtsfächer, in denen zentrale Prüfungsaufgaben gestellt werden).

In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 wählen die Schülerinnen und Schüler Rhythmisch-musikalische Erziehung oder Kunst.

In der Jahrgangsstufe 8 wählen die Schülerinnen und Schüler zwei, in den Jahrgangsstufen 9 und 10 eines der Wahlpflichtfächer Gewerblich-technischer Bereich (GtB), Kommunikationstechnischer Bereich (KtB) und Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich (HsB).

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.