§ 6 VSU
Sachgebiete
Die Zulassung eines Sachverständigen kann für eines oder mehrere der folgenden Sachgebiete ausgesprochen werden:
- 1.
-
Flächenhafte und standortbezogene Erfassung / Historische Erkundung,
- 2.
-
Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden – Gewässer,
- 3.
-
Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden – Pflanze / Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien,
- 4.
-
Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden – Mensch,
- 5.
-
Sanierung,
- 6.
-
Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.