§ 6 VSU

Sachgebiete

Die Zulassung eines Sachverständigen kann für eines oder mehrere der folgenden Sachgebiete ausgesprochen werden:

1.

Flächenhafte und standortbezogene Erfassung / Historische Erkundung,

2.

Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden – Gewässer,

3.

Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden – Pflanze / Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien,

4.

Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden – Mensch,

5.

Sanierung,

6.

Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser.

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